Gericht bespricht Beschwerde zu Betriebsbewilligung von „Mühleberg“

Im Streit um die unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag beide Parteien angehört. Die AKW-Gegner pochten auf zusätzliche Beweismassnahmen, der bernische Energiekonzern BKW will dagegen ein rasches Urteil.

Das Kernkraftwerk Mühleberg im Kanton Bern (Archiv) (Bild: sda)

Im Streit um die unbefristete Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag beide Parteien angehört. Die AKW-Gegner pochten auf zusätzliche Beweismassnahmen, der bernische Energiekonzern BKW will dagegen ein rasches Urteil.

BKW-Anwalt Walter Streit rief das fünfköpfige Richterkollegium auf, das Beschwerdeverfahren „mit der grösstmöglichen Beschleunigung abzuschliessen“. Die BKW brauche rasch Klarheit, ob der Weiterbetrieb des Atomkraftwerks über den 31. Dezember 2012 hinaus rechtlich gesichert sei.

„Wir bemühen uns, den Entscheid so rasch als möglich zu fällen“, versprach Richterin Kathrin Dietrich, Präsidentin der Abteilung I, zum Abschluss der zweieinhalbstündigen öffentlichen Parteiverhandlung. Ein Entscheid von so grosser Tragweite nehme aber eine gewisse Zeit in Anspruch.

Die AKW-Gegner – mehr als hundert Anwohner und eine Ökogruppe – wehren sich mit einer Beschwerde gegen die unbefristete Betriebsbewilligung, die das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Ende 2009 erteilte.

Gegner sehen Sicherheitsmängel

Der Bund habe verschiedene Sicherheitsaspekte ungenügend berücksichtigt, machte Anwalt Rainer Weibel in seinem Plädoyer geltend. Das AKW Mühleberg altere vor sich hin, der Kernmantel weise Risse auf, im besten Fall dürften die Behörden daher über eine befristete Bewilligung entscheiden.

Die AKW-Gegner verlangen zusätzliche Akteneinsicht, wie Weibel in Erinnerung rief. Zudem möchten sie eine Expertenbefragung durchführen und zusätzliche Gutachten einholen. All diese Verfahrensanträge sind hängig.

BKW will Planungssicherheit

Die BKW drängt dagegen auf einen zügigen Abschluss des Verfahrens ohne weitere Beweismassnahmen. Schliesslich gehöre die materielle Überprüfung der Sicherheit nicht zum laufenden Verfahren, hielt Anwalt Streit fest.

Schon heute mache die BKW alles für ein sicheres AKW. Im Gegenzug möchte der Konzern mehr Planungssicherheit. Er müsse rasch wissen, ob das Werk nach 2012 rechtlich gesichert sei, schliesslich habe die BKW einen Versorgungsauftrag und plane zudem aufwändige Nachrüstungen.

Urteil erst 2012

Das Gericht will sein Urteil Anfang 2012 fällen. Noch offen ist, ob die Entscheidberatung öffentlich sein wird, wie dies die Beschwerdeführer verlangen.

Die Parteiverhandlung fand in den Räumlichkeiten des kantonalen Verwaltungsgerichts in Bern statt. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten am Morgen 30 AKW-Gegner gegen den „Schrottreaktor“ im Westen der Bundesstadt.

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