Gericht: Britisches Parlament darf über Brexit abstimmen

Die britische Regierung darf erst nach einer Abstimmung des Parlaments das Verfahren zum Austritt aus der EU starten. Der Londoner High Court gab am Donnerstag einer Klage gegen einen Alleingang der Regierung statt.

Ein EU-Befürworter hält in London einen mit Union Jacks bemalten Spielzeug-Bulldoggen zwischen EU-Flaggen in die Höhe. Der Londoner High Court hat am Donnerstag entschieden, dass das britische Parlament bei der Entscheidung über den Brexit Mitspracherechte erhalten muss. (Archiv) (Bild: sda)

Die britische Regierung darf erst nach einer Abstimmung des Parlaments das Verfahren zum Austritt aus der EU starten. Der Londoner High Court gab am Donnerstag einer Klage gegen einen Alleingang der Regierung statt.

Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, dass das Ergebnis des Referendums über den EU-Austritt rechtlich nicht bindend sei. Daher müsse sich vorher noch das Parlament damit befassen.

Premierministerin Theresa May hatte es abgelehnt, die Parlamentarier über einen Ausstieg aus der EU abstimmen zu lassen. Sie kann die Sache nun vor dem Obersten Gerichtshof abschliessend klären lassen.

Die Briten votierten im Juni in einem Referendum für den Brexit. May will den Antrag bei der EU bis Ende März 2017 stellen. Der Zeitplan für den Austrittsprozess könnte nun durcheinandergeraten. Auch eine Mehrheit im Parlament für den Brexit gilt nicht als sicher.

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