Apple verliert nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Deutschland sein Patent für die Wischbewegung zum Entsperren des iPhones. Das Patent beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit und sei deshalb nichtig.
Die Richter in Karlsruhe bekräftigen damit am Dienstag eine vorherige Entscheidung des Bundespatentgerichts, gegen die Apple in Berufung gegangen war. Das vom kalifornischen Konzern 2006 eingereichte Patent ist nach Ansicht des Gerichts nicht neu: Ein von einem schwedischen Hersteller vertriebenes Mobiltelefon habe nahezu alle Merkmale vorweggenommen.
Die von Apple hinzugefügte grafische Anleitung für das Entsperren, die eine Fingerbewegung auf einem vorgegebenen Pfad auf dem Bildschirm anzeigt, reiche nicht aus, um daraus eine Erfindung zu machen. Auch das Patentgericht sah in der Imitierung eines Schiebereglers auf dem Display keinen technischen Fortschritt, sondern vielmehr eine grafische Massnahme, die die Bedienung für den Benutzer vereinfacht.
Gegen das Apple-Patent hatten der mittlerweile zum chinesischen IT-Riesen Lenovo gehörende Konkurrent Motorola Mobility und Samsung geklagt. Die Koreaner haben die Klage mittlerweile zurückgezogen. Der Bundesgerichtshof ist die höchste patentrechtliche Instanz.