Niederlage für die Basler „Fümoar“-Beizen: Das Appellationsgericht des Stadtkantons hat am Montag Rekurse von zwei Gastrobetrieben wegen des Rauchverbots abgewiesen. Das strenge Basler Verbot sei zulässig und das Modell des „Fümoar“-Vereins eine Gesetzesumgehung, befand das Gericht.
In Basel-Stadt gilt seit 2010 ein Rauchverbot, das auch bediente Fumoirs und das Rauchen in kleinen Kneipen nicht zulässt. Dagegen wehren sich die rund 180 Beizen des Vereins „Fümoar“, in denen Gäste nach Bezahlen eines Mitgliederbeitrags weiter rauchen können. Erstmals urteilte im Kanton nun ein Gericht über den Streit.
Dabei ging es um Rekurse einer Diskothek und eines Restaurants gegen einen Entscheid des baselstädtischen Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU), die die beiden Betriebe weitergezogen hatten. Das Appellationsgericht in seiner Funktion als Verwaltungsgericht wies die Rekurse nun ab.
Gesetzesumgehung
Dabei erachtete das Gericht ein Rauchverbot, das wie in Basel-Stadt über die Bundesregelung hinaus geht, als zulässig. Die Rekurrenten hatten eingewendet, das Bedienungsverbot gemäss Basler Gesetz sei eine arbeitsrechtliche Massnahme, das Arbeitsrecht vom Bund jedoch abschliessend geregelt; die Bestimmung sei verfassungswidrig.
Der Bund habe klar einen weitergehenden Schutz der Arbeitnehmer ermöglichen wollen, sagte dagegen der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung nebst anderem. Zwar habe er den Passivraucherschutz zunächst abschliessend regeln wollen, dann aber das Bestehen kantonaler Regelungen einbezogen.
Das Modell der „Fümoar“-Beizen sei derweil eine „klare Umgehung des Gesetzes“. Es unterscheide sich nicht von einem Eintrittssystem, hielt der Gerichtspräsident fest: Wer den Wirten zehn Franken zahle, sei für ein Jahr aufgenommen, ein Aufnahmeverfahren oder einen Organbeschluss gebe es nicht.
Ausserdem gebe es auch keine Namenslisten der Mitglieder, Korrespondenz oder sonstige Vereinsleistungen ausser der Generalversammlung. Und das Entgelt von zehn Franken ändere nichts daran, dass jedermann Zutritt habe; die Restaurants seien damit aber öffentlich-zugänglich und dem Rauchverbot unterstellt.
Weiterzug offen
Weitere Rechtsfragen liess das Gericht teils offen. Laut dem Basler Bau- und Verkehrsdepartement sind bisher über 100 „Fümoar“-Beizen verwarnt worden; die meisten haben rekurriert. Ob die „Fümoar“-Beizen das Urteil vom Montag ans Bundesgericht weiterziehen, wollen sie nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, wie ihr Anwalt auf Anfrage sagte.