Ein südafrikanisches Gericht hat die Entscheidung der Regierung, die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag aufzukündigen, für verfassungswidrig erklärt. Die Regierung hätte dazu die Zustimmung des Parlaments einholen müssen.
Das Vorgehen der Regierung, die Rückzugspläne dem UNO-Generalsekretär ohne vorherige Zustimmung des Parlaments vorzulegen, laufe der Verfassung zuwider und sei unzulässig, urteilte Richter Phineas Mojapelo am Mittwoch in Pretoria. Präsident Jacob Zuma und die Regierung seien aufgefordert, ihr Gesuch unverzüglich zurückzuziehen.
In den vergangenen Monaten hatten verschiedene afrikanische Staaten mit einem Rückzug aus dem ICC gedroht. Hintergrund sind Vorwürfe, der Gerichtshof sei gegenüber Afrika voreingenommen. Südafrika hatte im Oktober bekanntgegeben, das Rückzugsgesuch bei der UNO eingereicht zu haben.
Die Opposition hatte gegen den Schritt geklagt. Die Regierungspartei ANC hat im Parlament jedoch eine komfortable Mehrheit und könnte dort nun die Zustimmung zum Verlassen des Gerichts einholen.