Vier Jahre nach einem tödlichen Raserunfall in Täuffelen sind die beiden Angeklagten zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Junglenker einen Unfall in Kauf nahmen.
Die beiden heute 22-jährigen Männer lieferten sich ein Kräftemessen mit ihren Autos, kam das Gericht am Montag zum Schluss. Den Unfallverursacher verurteilte es zu einer Freiheitsstrafe von 7,5 Jahren, sein Kollege kam nicht wesentlich besser weg und wurde zu 7 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Er sei Mittäter, betonte Gerichtspräsidentin Sonja Koch. Zum Unfall sei es auch seinetwegen gekommen. Das Gericht sah bei beiden Autofahrern den Eventualvorsatz als gegeben. Das heisst, die Lenker nahmen einen Unfall in Kauf.
Beide hätten die Strecke gekannt, führte Koch aus. Zudem seien damals in der Vorweihnachtszeit in Täuffelen zahlreiche Geschäfte geöffnet und viele Menschen unterwegs gewesen. Beide hätten noch wenig Fahrpraxis gehabt. Das alles habe die beiden Junglenker nicht von ihren riskanten Manövern abgehalten.
«Der Getötete hat keine Chance mehr»
Den beiden 22-jährigen Männern wurde ausserdem je eine bedingte Geldstrafe aufgebrummt. Der BMW des Unfallverursachers wird eingezogen und vernichtet. Die beiden, knabenhaft wirkenden Angeklagten nahmen das Urteil am Montag in Biel mit gesenktem Blick entgegen.
Das harte Urteil sei auch eine Chance, redete die Gerichtspräsidentin den beide Männern ins Gewissen. Sie sollen nun ihr Leben in den Griff bekommen. Bei guter Führung könnten sie nach zwei Dritteln der Strafdauer entlassen werden. Dann hätten sie noch einmal eine Chance in ihrem Leben. Eine solche habe der beim Unfall unschuldig getötete Familienvater nicht mehr.
Weiterzug noch offen
Ob das Urteil weitergezogen wird ist noch offen. Der Verteidiger des Unfallverursachers liess durchblicken, dass ein Weiterzug zu überlegen sei. Definitiv entscheiden will er mit seinem Mandanten nach Einsicht in das schriftliche Urteil.
Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert, was deutlich weniger scharf sanktioniert würde. Der Verteidiger attestierte dem Gericht aber, dass es sehr einfühlsam und fair mit der für alle belastenden Situation umgegangen sei.
Zahlreiche Angehörige und Bekannte von Opfer und Tätern verfolgten den Prozess. Das Urteil nahmen viele mit Tränen in den Augen zur Kenntnis.
Der Staatsanwalt zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Das Gericht sei weitgehend seiner Argumentation gefolgt und habe auf eventualvorsätzliche Tötung erkannt.
Die beiden Angeklagten mussten sich vor dem Regionalgericht in Biel für den Tod eines Familienvaters am 17. Dezember 2011 verantworten. Der eine Angeklagte hatte damals mit gegen 100 km/h auf der Hauptstrasse in Täuffelen die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und eine Familie auf dem Trottoir erfasst.
Die Frau des Getöteten und der kleine Bub wurden verletzt, ebenso ein entgegenkommender Autofahrer. Der Familienvater wurde über 20 Meter weit weggeschleudert und erlag noch auf der Unfallstelle seinen Verletzungen.
Zeugen hatten in drastischen Worten geschildert, wie zuvor zwei Autos «wie vom Aff gebissen» herangebraust waren. Das eine Auto habe beschleunigt, das andere noch mehr, formulierte es einer der Zeugen. Der Unfallverursacher hatte Innerorts über 90 km/h auf dem Tacho.