Den Energiekonzernen steht in Deutschland wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima eine «angemessene» Entschädigung zu. Dies stellte das Bundesverfassungsgericht nach Klagen von Eon, RWE und Vattenfall am Dienstag in Karlsruhe fest.
Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen. Mit der Karlsruher Entscheidung wird den Unternehmen noch kein Geld zugesprochen. Sie schafft aber die Grundlage dafür, um Ansprüche aussergerichtlich oder in weiteren Prozessen durchzusetzen.
Die Klagen der Atomkonzerne auf Entschädigung wegen des 2011 beschlossenen Atomausstiegs waren nach dem Urteil von Karlsruhe im Wesentlichen erfolgreich. Die schwarz-gelbe Koalition hatte nach der Reaktorkatastrophe in Japan vor über fünf Jahren für die 17 deutschen Atomkraftwerke eine kurz zuvor beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen.
Damals wurde besiegelt, dass spätestens Ende 2022 Schluss ist mit der Atomkraft. Bis dahin müssen alle Meiler zu festgeschriebenen Terminen vom Netz. Ursprünglich zugesagte Extra-Strommengen wurden wieder kassiert.
Entschädigung kontra Entsorgung
Nach Darstellung der Atomkonzerne verursacht das massiven wirtschaftlichen Schaden. Die Gesamtforderungen wurden nie beziffert. Schätzungsweise dürfte es aber um rund 19 Milliarden Euro gehen.
Offen ist, ob die Unternehmen ihre grundsätzlich eingeräumten Ansprüche nun wirklich durchsetzen werden. Denn parallel laufen in Berlin Verhandlungen über die Aufteilung der gewaltigen Kosten für die Entsorgung der atomaren Altlasten. Damit der Staat den Kraftwerksbetreibern die Haftungsrisiken für die Endlagerung abnimmt, sollen diese eigentlich alle Klagen fallenlassen.