Gericht in Italien erkennt Tumor durch Handy als Berufskrankheit an

Ein Gericht in Italien hat einen Gehirntumor als Folge häufigen beruflichen Handy-Telefonierens eines inzwischen 57-jährigen Klägers anerkannt. Der Richterspruch vom 11. April wurde von den Justizbehörden in Ivrea erst am Donnerstag publiziert.

Ein italienisches Gericht hat einen Gehirntumor als Berufskrankheit anerkannt, der als Folge extremer Mobilfunktelefonie während der Arbeit entstanden sein soll. (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein Gericht in Italien hat einen Gehirntumor als Folge häufigen beruflichen Handy-Telefonierens eines inzwischen 57-jährigen Klägers anerkannt. Der Richterspruch vom 11. April wurde von den Justizbehörden in Ivrea erst am Donnerstag publiziert.

Der Geschädigte, Roberto Romeo, soll wegen des dauerhaften Hörschadens von der Unfallversicherung monatlich 500 Euro bekommen.

«Weltweit hat erstmals ein Gericht die unsachgemässe Verwendung eines Handys als Ursache für einen Gehirntumor anerkannt», erklärten die Anwälte Stefano Bertone und Renato Ambrosio zu dem Fall. Romeo sagte, er wolle das Telefonieren mit mobilen Telefonen nicht verteufeln, die Nutzer sollten sich aber über die Risiken mehr Gedanken machen.

Nach eigenen Angaben telefonierte er 15 Jahre lang täglich drei bis vier Stunden mit seinem Handy.

Schliesslich hatte Romeo den Eindruck, sein rechtes Ohr sei verstopft. Im Jahr 2010 wurde ein gutartiger Tumor festgestellt. Bei der Operation sei der Hörnerv entfernt worden. Ein Fachmann veranschlagte die Minderung der Erwerbstätigkeit auf 23 Prozent.

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