Gericht in Kenia stoppt Schliessung von grösstem Flüchtlingslager

Das Oberste Gericht in Kenia hat die Entscheidung der Regierung zur Schliessung des weltgrössten Flüchtlingslagers Dadaab gekippt. Der Plan, das Lager zu schliessen, sei verfassungswidrig und verletze Kenias internationale Verpflichtungen.

Das Flüchtlingslager Dadaab darf laut dem Obersten Gericht Kenias nicht geschlossen werden. (Archiv) (Bild: sda)

Das Oberste Gericht in Kenia hat die Entscheidung der Regierung zur Schliessung des weltgrössten Flüchtlingslagers Dadaab gekippt. Der Plan, das Lager zu schliessen, sei verfassungswidrig und verletze Kenias internationale Verpflichtungen.

Zudem komme eine Schliessung der Verfolgung von Flüchtlingen gleich, urteilte Richter John Mativo am Donnerstag. Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, «höchstwahrscheinlich» in den kommenden Tagen gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Dadaab liegt nahe der Grenze zu Somalia und ist mit 256’000 Bewohnern das grösste Flüchtlingslager der Welt. Mitte 2016 lag die Zahl der dort lebenden Flüchtlinge sogar bei 350’000. Bei den meisten Flüchtlingen handelt es sich um Somalierinnen und Somalier, die seit Beginn des Bürgerkriegs in ihrer Heimat über die Grenze geflüchtet sind.

Sicherheitsbedenken

Die Regierung in Nairobi hatte die geplante Schliessung mit Sicherheitsbedenken begründet. Ihrer Auffassung nach werden in Dadaab Kämpfer für die radikalislamische somalische Al-Shabaab-Miliz rekrutiert.

Überdies seien in dem riesigen Flüchtlingslager die islamistischen Anschläge auf ein Einkaufszentrum im Jahr 2013 und auf eine Universität im Jahr 2015 in Kenia geplant worden. Bei den Anschlägen waren mehr als hundert Menschen getötet worden.

Die in dem Lager lebenden somalischen Flüchtlinge sollten nach dem Willen der Regierung zwangsweise in ihre Heimat zurückgeschickt werden. In ihrer grossen Mehrheit wollen sie jedoch in Kenia bleiben.

Die Regierung bekräftigte am Donnerstag ihre Haltung. «Unsere Hauptverantwortung ist es, die Sicherheit aller Kenianer zu garantieren», begründete die Regierung ihre Absicht, Berufung gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen. Das Flüchtlingslager habe «seine humanitäre Bestimmung verloren und ist ein Schutzraum für Terrorismus und illegale Aktivitäten geworden».

NGOs zufrieden

Gegen die Regierungspläne hatten unter anderem Menschenrechtsgruppen geklagt. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International nannte das Urteil des Obersten Gerichts am Donnerstag «historisch». Die Entscheidung bestätige Kenias Verpflichtung, Menschen zu schützen, die Sicherheit suchten.

Die Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen rief die Regierung in Nairobi auf, nach «Alternativen» zur Unterbringung der Flüchtlinge in einem derartigen Massenlager zu suchen. Denkbar sei etwa die Integration in kenianische Gemeinden oder die Verlegung in kleine Camps.

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