Gericht in London bestätigt Auslieferung von Assange an Schweden

Der Internet-Rebell und Wikileaks-Gründer Julian Assange hat im Kampf gegen seine Auslieferung erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Der 40 Jahre alte Australier darf von Grossbritannien an Schweden ausgeliefert werden, wie der Londoner High Court am Mittwoch in zweiter Instanz entschied.

Assange ist nicht mit der Auslieferung einverstanden (Archiv) (Bild: sda)

Der Internet-Rebell und Wikileaks-Gründer Julian Assange hat im Kampf gegen seine Auslieferung erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken müssen. Der 40 Jahre alte Australier darf von Grossbritannien an Schweden ausgeliefert werden, wie der Londoner High Court am Mittwoch in zweiter Instanz entschied.

Die Richter wiesen die Argumentation von Assanges Anwälten zurück, die ihm zur Last gelegten Taten seien in England nicht strafwürdig. „Es besteht kein Zweifel, dass er angeklagt würde, wenn das, was er getan haben soll, in England und Wales geschehen wäre“, sagte ein Richter.

Assanges schwedischer Anwalt Björn Hurtig sagte in Stockholm, das Ganze sei übertrieben. Assange sei während seines Aufenthaltes in Schweden jederzeit zu Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft bereit gewesen.

Der Anwalt der beiden schwedischen Frauen die im Zentrum der Anschuldigungen gegen Assange stehen, Claes Borgström, zeigte sich vom Gerichtsentscheid nicht überrascht. „Die Entscheidung war zu erwarten. Aber es ist tragisch, dass es so lange gedauert hat.“ Seine beiden Mandantinnen hätten mit Erleichterung auf das Urteil reagiert, sagte er.

Möglichkeit zur Berufung

Assange selber nahm das Urteil ungerührt zur Kenntnis und machte sich währenddessen Notizen. Er hat nun eine weitere Möglichkeit zur Berufung am Supreme Court. Diese muss er innerhalb von 14 Tagen schriftlich einreichen. Das Gericht will danach innert weniger Tage entscheiden, ob die Berufung angenommen wird. Sollte die Berufung abgelehnt werden, müsste Assange innerhalb von zehn Tagen ausgeliefert werden.

Assange liess die nächsten Schritte in seinem Verfahren zunächst offen.

Vorwurf der sexuellen Gewalt

Schweden wirft dem Wikileaks-Gründer vor, in dem skandinavischen Land im August 2010 sexuelle Gewalt gegen zwei Frauen ausgeübt zu haben. Er soll im August 2010 nacheinander Sex mit den beiden Frauen gehabt haben, ohne deren Einwilligung ungeschützt, wie es heisst. Das kann in Schweden als Vergewaltigung gewertet werden.

Der Internet-Enthüller argumentiert dagegen, es gebe bisher nicht einmal eine Anklage gegen ihn in Schweden. Der EU-weite Haftbefehl zu seiner Auslieferung sei nur erwirkt worden, um ihn zu einer Befragung nach Schweden zu holen. Dies sei nicht rechtens und nicht verhältnismässig.

Angst vor Auslieferung an USA

Ausserdem hatte Assange wiederholt geltend gemacht, er fürchte eine Auslieferung von Schweden in die USA. Seine Plattform Wikileaks hatte Tausende vertrauliche Unterlagen unter anderem aus US-Botschaften an die Öffentlichkeit gebracht.

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