Gericht lässt Vorwurf des versuchten Mordes gegen Baby fallen

Ein pakistanisches Gericht hat den Vorwurf des versuchten Mordes gegen ein neun Monate altes Baby fallengelassen. Stattdessen will das Gericht nun untersuchen, wie die Polizei auf die Idee kam, den kleinen Mohammed Musa zu beschuldigen.

Mit Verfahren gegen Baby gab sich Justiz der Lächerlichkeit Preis (Bild: sda)

Ein pakistanisches Gericht hat den Vorwurf des versuchten Mordes gegen ein neun Monate altes Baby fallengelassen. Stattdessen will das Gericht nun untersuchen, wie die Polizei auf die Idee kam, den kleinen Mohammed Musa zu beschuldigen.

Das Verfahren hatte das pakistanische Justizsystem der Lächerlichkeit preisgegeben. Fotos gingen um die Welt, auf denen der Kleine herzzerreissend schreit, während ihm im Gericht Fingerabdrücke genommen werden.

Im Verfahren geht es um einen Vorfall vom 1. Februar in der pakistanischen Metropole Lahore nahe der Grenze zu Indien, bei dem Steine auf Mitarbeiter eines Gasunternehmens geworfen wurden, die – je nach Quelle – mutmassliche Diebstähle untersuchen oder unbezahlte Rechnungen eintreiben wollten.

Etwa 30 Männer wurden festgenommen. Mohammed Musa geriet gemeinsam mit seinem Vater, Grossvater und weiteren Familienmitgliedern ins Visier der Ermittler. Der Polizist, der am Ort des Geschehens war, schrieb später in seinem Bericht, es habe sich bei dem Zwischenfall um versuchten Mord gehandelt.

Alter nicht überprüft

Nach einer ersten Anhörung hatte das Gericht den Polizisten vom Dienst suspendiert. Allerdings liess es die Vorwürfe gegen das Kleinkind zunächst nicht fallen, sondern gewährte eine Freilassung auf Kaution.

Dem Anwalt zufolge hatte die Polizei die Familienmitglieder angeklagt, ohne ihr Alter zu überprüfen. Den Verwandten des Jungen droht weiter ein Verfahren.

Pakistans Justizsystem gilt als antiquiert und kompliziert. Aber das Gesetz verbiete die Strafverfolgung von Kindern unter sieben Jahren, sagte der Anwalt Rizwan Khan in Islamabad. „Es war vielleicht keine böse Absicht, aber es ist ein Fall von schwerer Nachlässigkeit.“

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