Gericht ordnet Untersuchungshaft für fünf Nizza-Verdächtige an

Wegen des Verdachts auf Komplizenschaft mit dem Attentäter von Nizza hat ein französisches Anti-Terror-Gericht ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen fünf Verdächtige eingeleitet. Das Gericht habe Untersuchungshaft für die Verdächtigen angeordnet.

Französische Ermittler nach der Durchsuchung der Wohnung des Attentäters von Nizza: Fünf seiner mutmasslichen Komplizen sitzen in Untersuchungshaft. (Archivbild) (Bild: sda)

Wegen des Verdachts auf Komplizenschaft mit dem Attentäter von Nizza hat ein französisches Anti-Terror-Gericht ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen fünf Verdächtige eingeleitet. Das Gericht habe Untersuchungshaft für die Verdächtigen angeordnet.

Drei Verdächtigen werde Beihilfe zum Mord in Verbindung mit einem terroristischen Akt vorgeworfen, hiess es am Freitag bei der Staatsanwaltschaft. Zudem wird gegen ein Paar aus Albanien ermittelt. Es soll gemeinsam mit einem der ersten Verdächtigten die Pistole besorgt haben, mit welcher der Attentäter auf Polizisten schoss. Die Verdächtigen waren zuvor einem Richter vorgeführt worden.

Der Attentäter Lahouaiej Bouhlel war vor einer Woche am französischen Nationalfeiertag auf der Strandpromenade von Nizza mit einem Lastwagen in die feiernde Menschenmenge gefahren. Mindestens 84 Personen wurden getötet, der Täter letztlich von Polizisten erschossen.

Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) beanspruchte den Anschlag für sich. Eine Verbindung zwischen dem Attentäter und der Extremisten-Gruppe haben die Ermittler aber noch nicht entdeckt.

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