Das Bezirksgericht Baden AG hat einen 28-jährigen Schweizer wegen Mordes am Au-pair Lucie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das fünfköpfige Gericht ordnete eine Verwahrung an, aber keine lebenslängliche im Sinne der Verwahrungsinitiative.
Das Gericht verurteilte den vorbestraften Gewalttäter einstimmig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. „Sie haben Lucie getötet und dabei besonders skrupellos, krass egoistisch und auch heimtückisch gehandelt“, sagte Gerichtspräsident Peter Rüegg dem Mörder am Mittwochabend bei der mündlichen Urteilseröffnung.
Ein noch schlimmeres Verschulden sei für das Gericht kaum vorstellbar. Die Tat sei ausserordentlich schrecklich und habe die Gesellschaft erschüttert. Ein junger Mensch sei auf grauenvolle Weise aus dem Leben gerissen worden.
Das Gericht habe auch eine lebenslängliche Verwahrung geprüft, führte der Gerichtspräsident weiter aus. Die beiden psychiatrischen Gutachter würden jedoch im Punkt der Therapierbarkeit nicht ausschliessen, dass eine Therapie auf sehr lange Zeit möglich sei.
Voraussetzung sei jedoch, dass der Verurteilte das Motiv der Tat eröffne. Da dies nicht gegeben sei, komme nur eine ordentliche Verwahrung gemäss Artikel 64.1 des Strafgesetzbuches in Frage. Diese ordentliche Verwahrung muss in regelmässigen Abständen überprüft werden. Der Mörder wird wohl für Jahrzehnte hinter Gitter bleiben.
Anklage wollte lebenslängliche Verwahrung
Die Gericht blieb mit seinem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren und eine lebenslängliche Verwahrung gefordert. Auch die Eltern des getöteten Mädchens hatten sich dafür ausgesprochen, dass der Täter nie mehr auf freien Fuss kommen soll.
Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten ist mit dem Urteil „nur teilweise zufrieden“. Das Hauptziel sei erreicht worden. Der Täter werde auf unbestimmte Zeit weggesperrt und damit sei die öffentliche Sicherheit gewährleistet, sagte er.
Einen Weiterzug werde er ernsthaft prüfen. Alle wären froh, wenn das Bundesgericht die Frage der lebenslangen Verwahrung prüfen würde.
Die Verteidigung hatte auf 18 Jahre und auf eine stationäre therapeutische Massnahme plädiert. Das Urteil sei „nicht überraschend“, sagte Verteidiger Matthias Fricker. Das Gericht habe in der Frage der Verwahrung „sauber gearbeitet“. Ob er das Urteil weiterziehe, stehe noch nicht fest.
Der Verurteilte nahm den Richterspruch regungslos hin. Er hatte am 4. März 2009 das 16-jährige Mädchen in seiner Wohnung in Rieden bei Baden AG brutal getötet. Mit der Gewindestange einer Hantel erschlug er das Mädchen und schnitt ihm anschliessend die Kehle durch.
Regelmässige Prüfung
Bei einer ordentlichen Verwahrung besteht im Gegensatz zur lebenslänglichen Verwahrung grundsätzlich eine Chance, wieder auf freien Fuss zu kommen. Die zuständige Behörde muss jährlich prüfen, ob der Verwahrte bedingt entlassen werden könnte.
Es kommt jedoch nur zu einer bedingten Entlassung, wenn der Verwahrte keine Gefahr für die Gesellschaft mehr darstellt. Zudem wird alle zwei Jahre geprüft, ob der Verwahrte in eine stationäre therapeutische Einrichtung entlassen werden kann. Dies müsste ein Gericht entscheiden.