Gericht spricht junge Zürcherin von Tötung ihres Vaters frei

Die junge Frau, die 2009 in Oberrieden ZH ihren Vater erschoss, ist am Donnerstag freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Horgen erachtete sie der vorsätzlichen Tötung als nicht schuldig. Sie erhält einen Schadenersatz von 7585 Franken sowie 23’000 Franken Genugtuung.

Die Frau erschoss ihren Vater aus Notwehr mit einem Revolver (Symbolbild) (Bild: sda)

Die junge Frau, die 2009 in Oberrieden ZH ihren Vater erschoss, ist am Donnerstag freigesprochen worden. Das Bezirksgericht Horgen erachtete sie der vorsätzlichen Tötung als nicht schuldig. Sie erhält einen Schadenersatz von 7585 Franken sowie 23’000 Franken Genugtuung.

Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Die Abwehr der Tochter in Notwehr sei angemessen und verhältnismässig gewesen, argumentierte sie. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte eine Bestrafung von sieben Jahren. Sie stand der Beschuldigten zwar Notwehr zu, sie habe aber die Grenzen der Verhältnismässigkeit überschritten.

Die 24-Jährige sagte am Dienstag zu Beginn des Prozesses, sie habe damals in Todesangst mit ihrem Revolver auf ihren tyrannischen Vater geschossen, der in ihrem Zimmer wütend auf sie zugerannt sei. Er habe „Ich bringe dich um“ geschrien. Ein einziger Schlag reiche dazu aus, habe der 150 Kilogramm schwere Kampfsportler gesagt.

Das Familienoberhaupt sei immer wieder ausgerastet, wenn es alkoholisiert nach Hause gekommen sei, erzählte sie weiter. In früheren Fällen sei sie jeweils aus der Wohnung geflüchtet. Am 1. Oktober 2009 sei ihr das nicht möglich gewesen.

Die Waffe hatte sich die junge Frau fünf Monate vor der Tat legal gekauft, nachdem sie Opfer eines Überfalls geworden war.

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