Gericht spricht Lehrerin nach Todesfall im Schwimmunterricht frei

Das Aargauer Obergericht hat eine Lehrerin im zweiten Anlauf vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Ein 7-jähriger Knabe war 2007 im Schwimmunterricht der Frau ertrunken. Umstritten war die Frage, ob die Lehrerin ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte.

Die Lehrerin kann nicht verantwortliche gemacht werden für den Todesfall in ihrem Schwimmunterricht (Symbobild) (Bild: sda)

Das Aargauer Obergericht hat eine Lehrerin im zweiten Anlauf vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Ein 7-jähriger Knabe war 2007 im Schwimmunterricht der Frau ertrunken. Umstritten war die Frage, ob die Lehrerin ihre Aufsichtspflicht verletzt hatte.

Der Freispruch des Obergerichtes sei rechtskräftig, sagte der Anwalt der Lehrerin am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte einen Bericht des Regionaljournals Aargau/Solothurn von Schweizer Radio DRS.

Im August 2007 war ein 7-jähriger Primarschüler im Schwimmunterricht der Lehrerin in Brugg leblos im Lehrschwimmbecken getrieben. Einen Tag nach dem Unfall starb der Knabe im Kinderspital Zürich. Die Lehrerin hatte beim Unterricht insgesamt 13 Kinder beaufsichtigen müssen.

Langer Weg durch die Gerichte

Der tragische Fall beschäftigte die Justizbehörden und Gerichte mehrmals. Zuerst stellte das zuständige Bezirksamt Brugg seine Untersuchung ein. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Lehrerin die Sorgfaltspflicht missachtet habe, hiess es.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein, und das Bezirksgericht Brugg verhandelte den Fall Anfang 2010. Das Gericht sprach die Lehrerin frei.

Der Staatsanwalt zog den Freispruch ans Obergericht weiter. Die Frau habe ihre Aufsichtspflicht verletzt, betonte die Staatsanwaltschaft.

Das Obergericht verurteilte die Lehrerin im September 2010 wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 120 Franken. Die Frau zog den Schuldspruch ans Bundesgericht weiter.

Das Bundesgericht hob das Urteil im Juni 2011 auf und wies den Fall ans Obergericht zurück. Der Vorwurf der Sorgfaltspflichtverletzung sei nicht genügend nachwiesen worden, hielt das Bundesgericht in seinen Erwägungen fest. Das Obergericht sprach die Frau nun im zweiten Anlauf frei.

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