Gericht stuft Bushido-Album als jugendgefährdend ein

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Indizierung eines Bushido-Albums durch die deutsche Bundesprüfstelle als gerechtfertigt eingestuft. Die Bonner Behörde hatte das 2014 erschienene Album «Sonny Black» auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt.

Bushidos Album «Sonny Black» ist jugendgefährdend, entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln. (Archivbild) (Bild: sda)

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Indizierung eines Bushido-Albums durch die deutsche Bundesprüfstelle als gerechtfertigt eingestuft. Die Bonner Behörde hatte das 2014 erschienene Album «Sonny Black» auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt.

Die Prüfstelle stufte die Liedtexte als verrohend, gewaltverherrlichend und diskriminierend ein. Dagegen klagte der Rapper. Das Verwaltungsgericht wies die Klage am Freitag jedoch ab. Bushido, der nicht selbst im Gericht erschien, kann gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

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