Die Medienplätze im NSU-Verfahren gegen mutmassliche deutsche Rechtsterroristen werden im Losverfahren vergeben. Dabei werden Kontingente gebildet, wobei zwischen in- und ausländischen Medien unterschieden wird, wie das Münchner Oberlandesgericht (OLG) bekanntgab.
Für türkische Medien werden vier Plätze reserviert, hiess es am Freitag auf der OLG-Internetseite. Für griechische und auf Persisch publizierende Medien wird jeweils ein Platz reserviert. In- und ausländische Nachrichtenagenturen bekommen laut OLG fünf Plätze, für auf Deutsch publizierende Medien mit Sitz in Deutschland gibt es 35 Plätze.
Das OLG hatte Anfang der Woche völlig überraschend ein neues Akkreditierungsverfahren angekündigt. Deshalb wurde der Beginn des Prozesses auch von vergangenen Mittwoch auf den 6. Mai verschoben.
Klage der Zeitung «Sabah»
Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor auf Klage der türkischen Zeitung «Sabah» hin entschieden, dass vor allem türkische Medien eine angemessene Zahl von Sitzplätzen erhalten müssten. In dem Gerichtssaal gibt es nur gut 100 Plätze für die Öffentlichkeit. Davon werden auch jetzt wieder 50 Plätze für Journalisten reserviert.
Angeklagt sind die mutmassliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe und vier Beschuldigte aus dem Umfeld des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU). Die rechtsextreme Terrorzelle NSU soll zwischen 2000 und 2006 in Deutschland acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Einwanderer sowie 2007 eine deutsche Polizistin ermordet haben. Auch zwei Sprengstoffanschläge mit insgesamt 23 Verletzten und zahlreiche Banküberfälle werden dem NSU zugerechnet.