Gericht verhängt lange Strafen wegen Kiental-Mordes

Ein Mann und seine Ex-Frau sind am Freitag in Thun wegen einer Bluttat im Jahr 2011 im Kiental wegen Mordes respektive Anstiftung dazu verurteilt worden. Das Gericht verhängte lange Freiheitsstrafen.

Das Urteil im Kiental-Mordfall ist gefällt worden (Bild: sda)

Ein Mann und seine Ex-Frau sind am Freitag in Thun wegen einer Bluttat im Jahr 2011 im Kiental wegen Mordes respektive Anstiftung dazu verurteilt worden. Das Gericht verhängte lange Freiheitsstrafen.

Den 45-jährigen Schweizer verurteilte das Regionalgericht Thun zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Die Strafe wird zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben.

Seine gleichaltrige Ex-Frau verurteilte das Gericht wegen Anstiftung zur Tat zur einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren.

Die Gewalttat ereignete sich am 23. November 2011 im Kiental im Berner Oberland. Der 45-jährige Schweizer erstach dort den Partner seiner Ex-Frau mit 26 Messerstichen.

Der Tat ging eine jahrelange Dreiecksbeziehung voraus, geprägt durch Liebe, Untreue, Schuld und Abhängigkeiten. Der Angeklagte und seine Ex-Frau waren mehrere Jahre lang verheiratet und hatten gemeinsame Kinder. Wegen einer ausserehelichen Beziehung des Mannes kam es zur Scheidung.

Ein Umstand, der bei dem psychisch angeschlagenen Mann offenbar schwere Schuldgefühle auslöste. Er tat fortan alles, dass es seiner Ex-Frau und den Kindern gut geht. Das bedeutete auch, dass er den neuen Partner seiner Frau bedingungslos unterstützte.

Frau war treibende Kraft

Doch das neue Glück der Frau wurde wiederum getrübt. Die Beziehungsprobleme mit ihrem Partner besprach sie mit ihrem Ex-Mann, in dem sie ihren «besten Freund» sah, wie sie vor Gericht sagte.

Die Staatsanwaltschaft rückte in ihrem Plädoyer am Mittwoch denn auch die Ex-Frau ins Zentrum des Geschehens. Sie sei die treibende Kraft hinter allem gewesen. So habe die Frau den ihr hörigen Ex-Mann solange mit Klagen und Bitten um Hilfe bedrängt, bis in ihm der Entschluss gereift sei, den neuen Partner der Frau zu töten.

Der Verteidiger der Frau verlangte einen Freispruch für seine Mandantin vom Vorwurf der Anstiftung. Sie habe nichts mit der Sache zu tun. Vielmehr habe ihr Ex-Mann gehofft, sie wieder zurückzugewinnen und deshalb einen unliebsamen Konkurrenten aus dem Weg geräumt.

Der Verteidiger des Angeklagten rückte seinerseits die psychischen Störungen seines Mandanten in den Vordergrund. Der Mann höre seit Jahren Stimmen und werde deshalb behandelt.

Die nicht alltägliche Dreiecksbeziehung, seine psychischen Probleme und seine Verhaltensmuster, sich in Abhängigkeiten zu begeben, hätten ihn schliesslich überfordert.

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