Die Billigfluggesellschaft easyJet ist wegen ihres Umgangs mit behinderten Reisenden zu einer Geldstrafe in Höhe von 70’000 Euro verurteilt worden. Es sei diskriminierend, dass die Airline einige behinderte Kunden ohne Begleitperson nicht ins Flugzeug gelassen hatte.
Drei Betroffenen, die als Nebenkläger aufgetreten waren, sprach ein Gericht bei Paris am Freitag zudem je 2000 Euro Schadensersatz zu. Auch die Staatsanwaltschaft hatte die Mitflug-Verbote als Angriff auf die Menschenwürde gewertet.
EasyJet hatte sich in dem Prozess auf europäische Sicherheitsvorschriften berufen. Sie erlauben in Ausnahmefällen, die Beförderung von Passagieren abzulehnen. Die Zwischenfälle hatten sich im November 2008 und Januar 2009 am Pariser Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle ereignet.
„Wir sind enttäuscht und traurig“, zitierte die Nachrichtenagentur AFP am Freitag easyJet-Anwalt Philippe Van der Meulen. Die Fluggesellschaft habe keinerlei diskriminierende Absichten verfolgt, sondern lediglich europäische Regeln befolgt. Ob easyJet das Urteil anfechte, werde in der kommenden Woche entschieden.