Der ehemalige Chef einer Berner Pensionskasse ist am Mittwoch in Bern zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten verurteilt worden. Das bernische Wirtschaftsstrafgericht sprach ihn des gewerbsmässigen Betrugs schuldig.
Das Gericht kam zum Schluss, gemeinsam mit einem Bauunternehmer habe der Mann die Pensionskasse im Umfang von rund 5,6 Mio. Franken geschädigt. Dies aufgrund überteuerter Immobiliengeschäfte, welche die beiden Freunde untereinander abgesprochen hätten. Im Umfang von rund 1,1 Mio. Franken kämen Betrugsversuche dazu.
Auch der Bauunternehmer wurde wegen gewerbsmässigem Betrug in gut einem Dutzend Fällen respektive Betrugsversuch verurteilt. Dies ebenfalls zu vier Jahren Freiheitsstrafe.
Der Bauunternehmer schlug nach Überzeugung des Gerichts seinem Freund von der Pensionskasse jeweils vor, ein bestimmtes Mehrfamilienhaus zu kaufen. Letzterer brachte das Geschäft im Anlageausschuss der Kasse durch, da er während vieler Jahre tadellos gearbeitet hatte und viel Vertrauen genoss.
Dass er mit dem Bauunternehmer befreundet war, verschwieg der Ex-Pensionskassenchef seinem Arbeitgeber. Der Bauunternehmer durfte in den von ihm an die Pensionskasse verkauften Mehrfamilienhäusern jeweils auch Sanierungsarbeiten durchführen und verdiente so ein zweites Mal.
Für die geleisteten Dienste entschädigte der Bauunternehmer seinen Freund nach Überzeugung des Gerichts mit 3,1 Mio. Franken. Es glaubte den Beteuerungen der Angeklagten nicht, das sei ein – inzwischen zurückgezahltes – Darlehen gewesen.
Nicht erklären konnte sich das Gericht das Motiv des Ex-Pensionskassenchefs: Er führte ein gutes Leben mit gutem Lohn. Erst kurz vor seiner Pensionierung wurde er mutmasslich kriminell.
Beim Bauunternehmer hingegen sei das Motiv klar ersichtlich, so die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung: Er habe den Umsatz und den Gewinn seiner kleinen Baufirma stark erhöhen können.
Beide Verurteilten hatten die Vorwürfe bestritten. Ihre Verteidiger, die in ihren Plädoyers Freisprüche beantragt hatten, kündigten noch im Gerichtssaal Berufung an.
Der Staatsanwalt hatte Strafen von sechs Jahren respektive sechs Jahren und vier Monaten beantragt. In gewissen Punkten sprach das Gericht die beiden Beschuldigten aber im Zweifel für die Angeklagten frei.