Gericht verurteilt Frankfurter Flughafen-Attentäter zu Höchststrafe

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Anschlag auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach Arid U. am Freitag des zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs an US-Soldaten für schuldig.

Arid U. muss lebenslang hinter Gitter (Bild: sda)

Knapp ein Jahr nach dem tödlichen Anschlag auf US-Soldaten am Frankfurter Flughafen ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach Arid U. am Freitag des zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs an US-Soldaten für schuldig.

Zudem stellte das Oberlandesgericht am Freitag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Richter folgten damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Das Attentat vom 2. März 2011 gilt als der erste islamistische Anschlag in Deutschland, der nicht verhindert werden konnte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 22-Jährige zwei US-Soldaten mit Kopfschüssen getötet und zwei andere schwer verletzt hatte. Als er auf einen fünften Soldaten zielte, versagte seine Pistole.

Abschiebung droht

Der im Kosovo geborene und in Deutschland aufgewachsene Attentäter nahm den Urteilsspruch mit verschränkten Armen und äusserlich regungslos auf. Ihm droht nach der Haft die Abschiebung ins Kosovo, weil er nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

Die US-Soldaten waren in Frankfurt gelandet. Vor dem Terminal wartete ein Bus, um sie zur Luftwaffenbasis Ramstein im Bundesland Rheinland-Pfalz zu bringen. Von dort aus sollte es weiter zum Einsatz in Afghanistan gehen.

Der Täter wartete, bis die unbewaffneten Soldaten in den Bus eingestiegen waren und schoss dann in dem engen Gang auf sie. Die Tat glich einer Hinrichtung.

Hasserfüllt, aber wohlüberlegt

Der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel beschrieb das Vorgehen des 22-Jährigen in seiner Urteilsbegründung als gezielt. „Der Angeklagte war zwar hasserfüllt, handelte aber wohlüberlegt.“ Seit 2010 habe er zunehmend radikalere Ansichten vertreten und etwa die Tötung von US-Soldaten befürwortet.

Über das Internet habe er sich intensiv mit islamistischem Material beschäftigt. Arid U. habe eine möglichst grosse Zahl von US-Soldaten töten und Vergeltung für den amerikanischen Einsatz in Afghanistan üben wollen. Dass nicht mehr Menschen gestorben seien, sei der Ladehemmung der Waffe zu verdanken.

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