Gericht verurteilt „Nobelferienort-Diebe“ zu Haftstrafen

Wegen mehrerer Einbrüche in Mode- und Sportgeschäfte in Schweizer Nobelferienorten hat ein Gericht in Thun am Freitag drei Serben zu Haftstrafen zwischen 36 und 42 Monaten verurteilt. Der am höchsten Bestrafte stahl Waren im Wert von über vier Mio. Franken.

Lukratives Pflaster auch für Diebe: Blick auf Sankt Moritz (Archiv) (Bild: sda)

Wegen mehrerer Einbrüche in Mode- und Sportgeschäfte in Schweizer Nobelferienorten hat ein Gericht in Thun am Freitag drei Serben zu Haftstrafen zwischen 36 und 42 Monaten verurteilt. Der am höchsten Bestrafte stahl Waren im Wert von über vier Mio. Franken.

Er erhielt eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten unbedingt, der zweite eine solche von drei Jahren und vier Monaten, ebenfalls unbedingt ausgesprochen. Beim dritten teilte das Gericht die Strafe in eine unbedingte und eine auf Bewährung ausgesprochene auf: Die Hälfte seiner dreijährigen Strafe muss der Mann absitzen.

Alle drei Verurteilten befinden sich schon in Haft und werden dies nun auch einstweilen bleiben. Und bei allen sah das Gericht banden- und gewerbsmässigen Diebstahl als gegeben. Deshalb sprach es höhere Strafen aus als für einfachen Diebstahl.

Für das Gericht war klar, dass die drei Serben – sie stammen alle aus dem gleichen Ort – nur die Handlanger waren. Der Haupttäter sei ein anderer, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsverkündigung. Wo sich der Mann befindet, weiss das Gericht nicht.

Bis zu 1,5 Mio. Franken Beute pro Einbruch

Die Einbrecher hatten es in den Jahren 2009 und 2010 unter anderem auf Luxusboutiquen in Gstaad und St. Moritz abgesehen. In einigen Fällen brachen die Diebe in Abständen von wenigen Monaten gleich mehrfach ins gleiche Geschäft ein.

Pro Einbruch machten sie Beute mit einem Verkehrswert von bis zu anderthalb Millionen Franken. Vom Geld sahen sie allerdings nur wenig. Pro Auftrag erhielten sie nur einige Tausender, wie der zweitägige Prozess zeigte.

Vor Gericht war vor allem umstritten, ob es sich um banden- und gewerbsmässigen oder nur um einfachen Diebstahl handelte. Für letzteres plädierten die Verteidiger. Das Gericht schloss sich aber der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, wonach es sich um eine gewerbsmässig tätige Bande gehandelt habe.

Auch die verhängten Strafmasse weichen kaum von den Anträgen der Staatsanwaltschaft ab.

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