Ein französisches Berufungsgericht hat das Urteil gegen den Skandalbanker Jérôme Kerviel am Mittwoch in Paris bestätigt. Der 35-Jährige muss für drei Jahre ins Gefängnis und der Grossbank Société Générale Schadenersatz in Höhe von 4,9 Mrd. Euro zahlen.
Damit wurde ein Urteil vom Herbst 2010 gegen den Banker bestätigt, der mit hochriskanten Geldgeschäften die Grossbank Société Générale fast in den Ruin getrieben hätte.
Kerviels Anwalt sprach von einer „Ungerechtigkeit“ und kündigte an, das Urteil womöglich vor dem Kassationsgerichtshof anfechten zu wollen. Im Berufungsprozess hatte Kerviel sich im Juni wie auch im ersten Prozess damit verteidigt, dass er bei seinen Finanzspekulationen mit Wissen seiner Vorgesetzten gehandelt habe.
Dem folgten die Richter nicht: Sie bestätigten die Verurteilung Kerviels wegen Veruntreuung, Fälschung und wegen der betrügerischen Eingabe von Daten in das Computersystem der zweitgrössten französischen Bank.
Das Pariser Berufungsgericht bestätigt damit das Urteil aus erster Instanz in Gänze: Kerviel wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, von denen aber zwei zur Bewährung ausgesetzt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Haft ohne Bewährung gefordert, die Verteidigung einen Freispruch für den 35-Jährigen.
Das Berufungsgericht hielt auch an dem Schadenersatz von 4,9 Mrd. Euro fest, der dem Verlust entspricht, den Kerviel der Bank in dem Anfang 2008 bekannt gewordenen Skandal zugefügt hatte.