Im Patentstreit um das Medikament Arzerra hat ein US-Gericht den Antrag auf eine erneute Anhörung der Roche-Tochtergesellschaft Genentech und von Biogen Idec verweigert. Damit ist der Fall entschieden, ausser der Oberste Gerichtshof gewährt eine weitere Anhörung.
Mit dem abschlägigen Entscheid habe der U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit eine bereits gefällte Entscheidung zugunsten von GlaxoSmithKline (GSK) geschützt, teilt die dänische Genmab am Dienstag mit.
Im Rechtsfall geht es um das von Genmab und GSK entwickelte und vermarktete Medikament Arzerra zur Behandlung von bestimmten Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL). Der Roche-Konzern hat mit MabThera/Rituxan ebenfalls ein Medikament zur Therapie von CLL auf dem Markt.
Genentech und Biogen hatten die Klage im Jahr 2010 ursprünglich beim US District Court for the Southern District of California eingereicht. Dabei wurde geltend gemacht, dass Arzerra ein Patent verletze, das Methoden zur Behandlung von CLL mit CD-20-Antikörpern schütze.
Dockt an verschiedenen Stellen an
GSK hatte dies bestritten und in erster Instanz Recht bekommen. Gegen dieses Urteil hatten Genentech und Biogen 2011 Rekurs erhoben, das Rekursgericht hatte jedoch das erstinstanzliche Urteil gestützt. Mitte Mai hatten Genentech und Biogen in der Folge den Antrag auf eine erneute Anhörung gestellt, dem nun nicht stattgegeben wurde.
Beim Wirkstoff von Arzerra handelt es sich um den monoklonalen CD20-Antikörper Ofatumum. MabThera/Rituxan (Rituximab) ist ebenfalls ein monoklonaler CD20-Antikörper. Die beiden Medikamente binden sich dabei aber an verschiedenen Stellen an die Krebszellen.