Gericht weist Mordanklage gegen Thailands Ex-Regierungschef zurück

Ein thailändisches Gericht hat die im Zusammenhang mit der blutigen Niederschlagung von Protesten erhobene Mordanklage gegen Ex-Regierungschef Abhisit Vejjajiva zurückgewiesen.

Ex-Regierungschef Abhisit Vejjajiva (Archiv) (Bild: sda)

Ein thailändisches Gericht hat die im Zusammenhang mit der blutigen Niederschlagung von Protesten erhobene Mordanklage gegen Ex-Regierungschef Abhisit Vejjajiva zurückgewiesen.

Das Strafgericht in der Hauptstadt Bangkok erklärte am Donnerstag, dass es nicht die juristische Befugnis habe, den Fall zu verhandeln.

Zur Begründung führte es an, dass Abhisit und sein ebenfalls angeklagter damaliger Vize-Regierungschef bei der Niederschlagung der Proteste 2010 öffentliche Ämter inne hatten und unter einem Notstandsgesetz agierten.

Einzig die für die Inhaber von politischen Ämtern zuständige Kammer beim Obersten Gericht habe die Macht, die Vorwürfe zu prüfen, befanden die Richter. «Deshalb hat das Strafgericht heute entschieden, die Anklagen zurückzuweisen.»

Bei der Niederschlagung von Protesten der sogenannten Rothemden gegen Abhisit waren 2010 insgesamt 90 Menschen getötet und weitere 1900 verletzt worden. Laut der Anklage gaben der Regierungschef und sein Vize Suthep Thaugsuban die Befehle, die zur Tötung der vielen Demonstranten führten. Sie wirft ihnen Mord und Amtsmissbrauch vor.

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