Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat zwei Beschwerden gegen die Einziehung von Geldern, die im Zusammenhang mit dem Diebstahl von Kontodaten bei der Credit Suisse 2010 stehen, abgewiesen.
Somit erhält die Mutter jenes Mannes, der die gestohlenen Kundendaten für über 2 Millionen Euro an die Steuerbehörden von Nordrhein-Westfalen verkaufte, die Lebensversicherung von 100’000 Franken nicht ausbezahlt. Der Mann hatte sich während der Strafuntersuchung das Leben genommen.
Für die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes ist es aufgrund von Kontobewegungen erwiesen, dass die Lebensversicherung mit einer Einmalprämie abgeschlossen wurde, die Teil des Delikterlöses war.
Und auch die Freundin des verurteilten Täters, der bei der Credit Suisse arbeitete und die Kundendaten beschaffte, geht leer aus. Der Bankangestellte hatte ihr rund 56’000 Euro überwiesen. Sie macht geltend, dass sie mit diesem Geld ihre Hypothek habe abzahlen wollen. Wegen der Herkunft des Geldes habe sie keinen Verdacht geschöpft, weil ihr Freund ihr wiederholt grosszügige Geschenke gemacht habe. (Urteil BB.2013.135 vom 02.06.2014 und BB.2013.156 vom 14.05.2014)