Gerichtshof billigt deutsches Inzestverbot für Geschwister

Inzest darf in Deutschland weiterhin bestraft werden: Ein Verbot der Geschwisterliebe verletzt die Europäische Menschenrechtskonvention nicht. Dies befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Strassburg.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (Archiv) (Bild: sda)

Inzest darf in Deutschland weiterhin bestraft werden: Ein Verbot der Geschwisterliebe verletzt die Europäische Menschenrechtskonvention nicht. Dies befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag in Strassburg.

Die Richter wiesen damit die Beschwerde eines 35-Jährigen aus Leipzig ab, der jahrelang mit seiner Schwester eine Liebesbeziehung hatte und deswegen mehrfach ins Gefängnis musste. Das Paar zeugte vier Kinder, zwei davon sind behindert.

Der Strassburger Richter räumten zwar ein, dass die Verurteilung des Mannes dessen Familienleben „beeinträchtigt“ habe. Das Inzestverbot für leibliche Geschwister ziele aber „auf den Schutz der Moral und der Rechte anderer“ ab und sei somit legitim. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Berufung beantragt werden.

Der Beschwerdeführer war zuvor mit einer Klage in Karlsruhe gescheitert. In Strassburg machte er eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäss der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend.

Die beiden Geschwister waren getrennt voneinander aufgewachsen und hatten sich im Jahr 2000 kennengelernt. Der 35-Jährige wurde wegen „Beischlafs mit Verwandten“ mehrfach verurteilt und war gut drei Jahre in Haft.

Die Verfahren gegen die leicht geistig behinderte Schwester wurden eingestellt. Im Zuge des Strafverfahrens trennte sich das Paar.

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