Gerichtshof gibt Verfassungsrichter aus der Ukraine Recht

Die Ukraine muss einen entlassenen Verfassungsrichter so schnell wie möglich wieder in sein Amt einsetzen. Zu diesem spektakulären, weil seltenen Urteil kam am Mittwoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg.

Das Urteil ist gefällt - und spektakulär: Strassburger Richter schelten die Ukraine (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Ukraine muss einen entlassenen Verfassungsrichter so schnell wie möglich wieder in sein Amt einsetzen. Zu diesem spektakulären, weil seltenen Urteil kam am Mittwoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg.

Gleichzeitig verurteilte das Gericht die Regierung in Kiew, dem entlassenen Richter Alexander Wolkow 6000 Euro Entschädigung zu zahlen. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden.

Die Klage Wolkows richtete sich gegen die Justizinstanzen in der Ukraine, die mit seiner Beschwerde gegen die Entlassung befasst waren. Der Gerichtshof befand, dass das hohe Verwaltungsgericht und der hohe Justizrat nicht als unparteiisch und unabhängig betrachtet werden könnten.

Angesichts der „schwerwiegenden Systemstörungen der Justiz“, die in diesem Fall ersichtlich geworden seien, empfahlen die Richter „dringend“ eine Reform der Disziplinarverfahren innerhalb der Justiz.

Das Parlament in Kiew hatte Wolkow 2010 wegen „Bruchs des Amtseids“ entlassen. Wolkow war beschuldigt worden, Urteile eines mit ihm verschwägerten Richters mehrfach revidiert und gegen Verfahrensregeln grob verstossen zu haben.

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