Prinzessin Caroline von Monaco hat in ihrem Dauerstreit mit der deutschen Regenbogenpresse eine neue Niederlage erlitten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wies in Strassburg ihre Beschwerde über die angebliche Missachtung ihres Privatlebens zurück.
Der EGMR stellte fest, die Veröffentlichung eines Fotos, das Caroline und ihren Mann Ernst August von Hannover in den Ferien zeigt, sei kein Verstoss gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens. Das fragliche Foto war bereits im März 2002 in der Zeitschrift «7 Tage» erschienen.
Caroline von Monaco zog anschliessend in Deutschland vergeblich bis vor das Bundesverfassungsgericht, um ein Verbot für die weitere Veröffentlichung des Fotos zu erwirken. In ihrer Beschwerde warf sie der deutschen Justiz vor, ihr Privatleben nicht geschützt zu haben.
Der Strassburger Gerichtshof wies diesen Vorwurf zurück. Die deutschen Gerichte hätten ausreichend zwischen der Pressefreiheit und dem Recht auf den Schutz der Privatsphäre abgewogen. Das umstrittene Ferienfoto habe einen Bericht über den Trend Prominenter illustriert, ihre Ferienvillen zu vermieten.
In dem fraglichen Artikel ging es um die Vermietung der Villa des Prinzen Ernst August von Hannover in Kenia. Darin hiess es, auch die «Reichen und Schönen» seien sparsam und vermieteten ihre Feriendomizile.
Keine Informationen über Privatleben
Ein solcher Bericht könne durchaus zu einer «Debatte von öffentlichem Interesse» beitragen, stellte der Strassburger Gerichtshof fest. Der Bericht habe zudem keine Informationen über das Privatleben der Klägerin und ihres Mannes enthalten.
Ausserdem seien Caroline von Monaco Personen der Zeitgeschichte, und könnten somit nicht den gleichen Schutz ihres Privatlebens für sich beanspruchen wie unbekannte Leute. Mit einer ähnlicher Begründung hatte der Strassburger Gerichtshof bereits im Februar vergangenen Jahres eine Beschwerde der Prinzessin gegen Deutschland wegen veröffentlichter Ferienfotos abgewiesen.
Der Gerichtshof sei seiner Rechtsprechung treu geblieben, kommentierte Carolines deutscher Anwalt Matthias Prinz. Insofern sei die Abweisung der Klage «keine Überraschung».
Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt und ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können binnen drei Monaten eine Überprüfung der Entscheidung durch die 17 Richter der Grossen Kammer beantragen. Ob er dies tun werde, sei noch nicht entschieden, sagte Prinz.
Fotos von Kindern verboten
In einem ersten spektakulären Urteil zu Paparazzi-Fotos hatten die Strassburger Menschenrechtshüter Caroline von Monaco 2004 Recht gegeben: Damals verurteilte das Gericht die Veröffentlichung mehrerer Fotos in Deutschland, die die Prinzessin etwa beim Einkaufen und mit ihren Kindern zeigten.
Mit diesem Urteil habe der Strassburger Gerichtshof die Grenzen gezogen, erläuterte Prinz. Entscheidend ist nach Darstellung des Hamburger Medienanwalts vor allem, ob ein Bericht und die dazugehörenden Fotos in den Augen der Richter von «zeitgeschichtlichem Interesse» seien.