Der Baustoffkonzern Sika hat einen wichtigen Etappensieg im Übernahmekampf durch die französische Saint-Gobain errungen. Das Kantonsgericht Zug hat am Freitag die Anfechtungsklage der Schenker-Winkler Holding (SWH) gegen die Beschlüsse der GV 2015 abgewiesen.
Alle drei Klagepunkte seien abgewiesen worden, sagte ein Sika-Sprecher am Freitagabend. Bei der Klage ging es in erster Linie um die Stimmrechtsbeschränkung (Vinkulierung) der Schenker-Winkler Holding (SWH) auf 5 Prozent aller Namenaktien an der Generalversammlung 2015.
Diese war nach Ansicht des Gerichts rechtmässig. Im Urteil heisst es, dass der Verwaltungsrat über grosses Ermessen bei der Ablehnung eines Erwerbers von über 5 Prozent der Sika-Namenaktien verfüge.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die unterlegene Partei kann innert 30 Tagen Berufung beim Obergericht einlegen.