Geringere Strafen für Angeklagte im Luxleaks-Prozess

Im sogenannten Luxleaks-Prozess um die Veröffentlichung von Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden sind die beiden Hauptangeklagten von einem Berufungsgericht zu deutlich niedrigeren Strafen als noch 2016 verurteilt worden.

Der Angeklagte Antoine Deltour während des Berufungsprozesses. Das Berufungsgericht verurteilte ihn zu einer geringeren Strafe als die Vorinstanz. (Archiv) (Bild: sda)

Im sogenannten Luxleaks-Prozess um die Veröffentlichung von Steuerdeals internationaler Konzerne mit den luxemburgischen Finanzbehörden sind die beiden Hauptangeklagten von einem Berufungsgericht zu deutlich niedrigeren Strafen als noch 2016 verurteilt worden.

Die beiden früheren Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hatten mit der Veröffentlichung von Steuerdokumenten extrem geringfügige Steuerzahlungen grosser multinationaler Unternehmen in Luxemburg publik gemacht. Nutzniesser waren unter anderen die US-Konzerne Apple, Amazon und McDonald’s.

Das Berufungsgericht in Luxemburg verurteilte Antoine Deltour am Mittwoch zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbusse von 1500 Euro. Im Juni 2016 war er in erster Instanz zu zwölf Monaten Haft und 1500 Euro verurteilt worden, weil er mehr als 20’000 Steuerdokumente gestohlen hatte.

Sein Kollege Raphaël Halet bekam 1000 Euro Geldstrafe. Im ersten Prozess war er zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Journalist Edouard Perrin wurde freigesprochen, dies wurde auch in der Berufung bestätigt.

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