Gesamtarbeitsvertrag für baselstädtische Spitäler ausgehandelt

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die drei ausgelagerten baselstädtischen Spitäler steht, nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen. Er soll ab 2016 die Anstellungsbedingungen am Universitätsspital (USB), den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) und am Felix Platter Spital neu regeln.

Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die drei ausgelagerten baselstädtischen Spitäler steht, nach zweieinhalbjährigen Verhandlungen. Er soll ab 2016 die Anstellungsbedingungen am Universitätsspital (USB), den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK) und am Felix Platter Spital neu regeln.

An den Verhandlungen mit den Spitalleitungen beteiligt waren fünf Angestelltenverbände und Gewerkschaften, wie die Sozialpartner am Donnerstag mitteilten. Das Verhandlungsergebnis muss noch von den einzelnen Verwaltungsräten und Verbänden beraten werden. Die Unterschriften sollen Ende Juni vorliegen. Die Angestellten würden dieser Tage informiert.

Der GAV bringe ein neues Modell, das sich am Gesundheitsmarkt orientiere, sagte Mario Da Rugna, Bereichsleiter Personal und Betrieb am USB, der Nachrichtenagentur sda. Automatismen des kantonalen Personalrechts wie fixe Lohnstufen sollten aufgegeben, einige Zulagen gesenkt, anderes dafür verbessert werden.

Im Detail würden etwa die Unterhalts-Zulagen künftig feiner gestaffelt, also für einige kleiner. Dafür werde zum Beispiel für Oberärzte die Arbeitszeit von 50 auf 48 Sollstunden gesenkt und es würden Pikettzulagen eingeführt. Zudem seien fünf ganze flexible freie Tage statt sieben freie Halbtage vor Feiertagen vorgesehen.

Wie sich das unter dem Strich auf die Lohnsumme auswirkt, wird laut Da Rugna erst anhand der Dienstpläne genau erkennbar, die nun noch ausgearbeitet würden. In der Grössenordnung solle sich die Lohnsumme nicht wesentlich ändern.

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