Geschäftsprüfungsdelegation kritisiert Nachrichtendienst erneut

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erfasst in seiner Datenbank immer noch Personen, die nach Auffassung der parlamentarischen Aufsicht nicht fichiert sein dürften. Dies ist dem Jahresbericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) zu entnehmen.

Hier ist der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ansässig (Archiv) (Bild: sda)

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erfasst in seiner Datenbank immer noch Personen, die nach Auffassung der parlamentarischen Aufsicht nicht fichiert sein dürften. Dies ist dem Jahresbericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) zu entnehmen.

Im Jahr 2010 hatte die parlamentarische Aufsicht schwerwiegende Vorwürfe erhoben: Der Nachrichtendienst habe in den vergangenen Jahren im Umgang mit Daten die Gesetze nicht eingehalten. Er habe auf Vorrat Daten gesammelt, ohne diese auf ihre Relevanz zu prüfen.

Der Bundesrat reagierte auf die Kritik. Unter anderem änderte er Ende 2011 die Verordnung mit den Regeln für die Datenbearbeitung im Informationssystem ISIS des Nachrichtendienstes.

Neu war vor der Erfassung einer Information «zwingend zu beurteilen, ob diese Information die Staatsschutzrelevanz der sie betreffenden Person oder Institution bestätigt oder verneint».

Führt die Beurteilung zum Schluss, dass eine Person nicht staatsschutzrelevant ist, darf sie nach Auffassung der GPDel nicht in ISIS registriert bleiben. Genau dies hat der Bundesrat vergangenen November nun aber wieder rückgängig gemacht, wie die GPDel im am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht schreibt.

Im Zuge einer Verordnungsrevision änderte der Bundesrat die Formulierung. Geprüft werden muss lediglich, ob eine Information Rückschlüsse auf die Staatsschutzrelevanz der betroffenen Person oder Organisation zulässt. Ist dies der Fall, können die Daten in ISIS eingegeben werden.

«Panne» bei Rechtssetzung

Diese Formulierung verlange letztlich nur, dass beurteilt werde, ob eine Information ausreichend relevant sei, um erfasst werden zu dürfen, kritisiert die GPDel. Empfohlen habe sie aber eine zwingende Beurteilung, ob eine Information im Zusammenhang mit den übrigen gespeicherten Meldungen zu einer Person die Staatsschutzrelevanz insgesamt verneine.

Die neue Formulierung mache die Vorschrift, wonach eine neue Information mit Blick auf die Staatsschutzrelevanz einer Person zu beurteilen sei, wieder rückgängig. Für «derartige Pannen» bei der Rechtssetzung habe sie wenig Verständnis, schreibt die GPDel. Sie erwarte, dass dieses «legislative Versehen» rasch behoben werde.

Ob der Bundesrat die Änderung ebenfalls als Versehen betrachtet, wird sich zeigen. 2010 hatte er in einer Stellungnahme geschrieben, der Begriff der Staatsschutzrelevanz lasse sich nicht «mathematisch-exakt» ermitteln.

Zudem dürften in die Staatsschutz-Datenbank zwar nur staatsschutzrelevante Daten Eingang finden, doch schliesse dies nicht aus, dass «unbescholtene Bürger» rechtmässig in die Datenbank gelangen könnten.

Zu viele Medien fichiert

Weiter kritisiert die GPDel, dass die Zahl der in ISIS registrierten – mehrheitlich ausländischen – Medien kaum gesunken ist. Sie sei auf Fälle gestossen, die gemäss geltenden Kriterien «offensichtlich nicht in ISIS registriert sein dürften», schreibt die GPDel.

Daraus schliesse sie, dass der NDB die Überprüfung der registrierten Medien noch nicht abschliessend vorgenommen habe. Kritik übt die GPK auch an der Neuauflage des präventiven Fahndungsprogramms «Fotopass», mit welchem Personen aus bestimmten Ländern an der Grenze automatisch vom Staatsschutz erfasst werden.

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