Der Bund startet einen neuen Anlauf, um den Schnaps Absinth als geschützte Herkunftsbezeichnung anzuerkennen. Er hat am Donnerstag ein Gesuch für die Eintragung des «Absinthe du Val-de-Travers» veröffentlicht.
2014 waren die Absinth-Produzenten im Neuenburger Val-de-Travers am Bundesverwaltungsgericht abgeblitzt. Das Gericht hatte entschieden, die Bezeichnungen «Absinth», «Fée verte» und «La Bleue» nicht als geschützte Herkunftsbezeichnungen zu anerkennen.
Es gab insgesamt elf Rekursen Recht, die aus der Schweiz, Frankreich und Deutschland eingereicht worden waren. Laut dem Urteil bezeichnet der Name «Absinth» ein vom Herkunftsort unabhängiges Produkt. Darauf kündigten die Neuenburger Absinth-Produzenten an, ein neues Dossier einzureichen.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat nun am Donnerstag ein Gesuch für die Eintragung von «Absinthe du Val-de-Travers» als geschützte geografische Angabe (GGA) im Schweizer Handelsamtsblatt publiziert. Damit könne dieses traditionelle Produkt vor Nachahmungen geschützt werden, schrieb das BLW in einer Mitteilung.
Es lasse sich zwar heute nicht mehr mit Sicherheit zurückverfolgen, wer als erster den «Absinthe du Val-de-Travers» gebrannt habe. Historische Schriften und Überlieferungen von Zeitzeugen stimmten aber darin überein, dass die Spirituose aus Couvet im Val-de-Travers stamme und Ende des 18. Jahrhunderts entstanden sei.
Produkteschutz für Safranbrot «Cuchaule»
Am Donnerstag hat das BLW auch ein Gesuch veröffentlicht, das leicht gesüsste Safranbrot «Cuchaule» als geschützte Ursprungsbezeichnung (GUB) einzutragen. Nicht nur seine Freiburger Herkunft und Geschichte, sondern auch seine Zusammensetzung, Form und Geschmack seien typisch und einzigartig, begründet das BLW das Gesuch.
Kantone und Personen, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, können innerhalb einer Frist von drei Monaten gegen die beiden geplanten Eintragungen Einsprache erheben.
Das Register der Schweiz umfasst derzeit 34 Eintragungen: 21 geschützte Ursprungsbezeichnungen und 13 geschützte geografische Angaben.