Geschützte Spezialitäten: Aus AOC wird AOP

Spezialitäten wie Käse oder Likör mit Ursprungsgarantie heissen künftig AOP und nicht mehr AOC. Die zuständige Schweizer Vereinigung hat dem Namenswechsel zugestimmt. Nötig wird er im Rahmen einer Anpassung an die EU.

Auch das Walliser Roggenbrot ist geschützt (Archiv) (Bild: sda)

Spezialitäten wie Käse oder Likör mit Ursprungsgarantie heissen künftig AOP und nicht mehr AOC. Die zuständige Schweizer Vereinigung hat dem Namenswechsel zugestimmt. Nötig wird er im Rahmen einer Anpassung an die EU.

Die Vereinigung der AOP-IPG hat den Wechsel am Dienstag an ihrer Generalversammlung in Neuenburg beschlossen. Aus der «Appellation d’Origine Contrôlée» wird die «Appellation d’Origine Protégée» – der Begriff «kontrolliert» wird also durch «geschützt» ersetzt.

Allerdings ist die Änderung von AOC auf AOP eine «rein kosmetische Anpassung des Logos», wie die Organisation mitteilte. Die Anpassung an die EU erfolgte bereits Anfang Dezember 2011 – im Anschluss an die gegenseitige Anerkennung der geschützten Produkte. Die Angleichung ist insbesondere für jene Produzenten wichtig, die in die EU exportieren.

Bei AOP-Produkten stammt vom Rohstoff bis zum Endprodukt alles aus einer festgelegten Ursprungsregion. Derzeit sind in der Schweiz 19 Produkte als AOP im Bundesregister eingetragen: neben diversen Käsesorten etwa auch der Fruchtbranntwein Damassine und das Walliser Roggenbrot.

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