Das Parlament soll in der kommenden Wintersession im Dringlichkeitsverfahren über ein Gesetz befinden, mit dem die Gruppierungen Al-Kaida, Islamischer Staat und verwandte Organisationen verboten werden. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.
Der Bundesrat hat das Verteidigungsdepartement (VBS) beauftragt, ihm bis nächsten Mittwoch den Entwurf und die Botschaft zum Gesetz vorzulegen, das Gruppierungen wie Islamischer Staat (IS) und verwandte Organisationen verbieten soll.
Vor rund einem Monat hatte der Bundesrat per Notrecht entschieden, die Dschihadistengruppe IS explizit zu verbieten. Er verabschiedete eine Verordnung, die sofort in Kraft trat. Diese ist jedoch auf sechs Monate befristet.
Ausserdem läuft Ende 2014 die Verordnung zum Verbot der Al-Kaida aus. Daher braucht es längerfristig eine andere Lösung. Der Bundesrat beauftragte das VBS im Oktober, ihm eine solche zu unterbreiten.
Entscheid in der Wintersession
Nun hat er sich für ein dringliches Gesetz entschieden, wie das VBS mitteilte. Dies bedeutet, dass National- und Ständerat in derselben Session – der Wintersession – darüber entscheiden sollen.
Stimmen die Räte zu, tritt des Gesetz unmittelbar nach der Session in Kraft, also vor Ablauf der Referendumsfrist. Würde das Referendum ergriffen, könnten die Stimmberechtigten erst im Nachhinein darüber befinden.
Allgemeine Rechtsgrundlage
Diskutiert wird derzeit auch über die Schaffung einer allgemeinen Rechtsgrundlage für das Verbot terroristischer Organisationen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SIK) schlägt vor, eine solche Grundlage ins neue Nachrichtendienstgesetz einzubauen, das voraussichtlich ebenfalls in der Wintersession ins Parlament kommt.
Der Artikel würde dem Bundesrat ermöglichen, in eigener Kompetenz und ohne Notrecht Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten, die terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedrohen. Heute ist nur ein Tätigkeitsverbot für Organisationen vorgesehen, nicht aber ein Organisationsverbot.
Verteidigungsminister Ueli Maurer betrachtet das Verbot der IS als rein präventive Massnahme, wie er in einem Zeitungsinterview sagte. Es sei aus verschiedenen Gründen angezeigt: Wegen der UNO-Resolution gegen ausländische Terrorkämpfer, wegen der Ausdehnung des IS-Terrors und aus internationaler Solidarität. Die Wirkung des Verbots könne und werde nicht sehr gross sein.