Gesetzliche Regelung für Söldnerfirmen wird begrüsst

Die Schweiz will Söldnerfirmen verbieten. Der entsprechende Gesetzesentwurf stösst jedoch auf Vorbehalte, nicht zuletzt bei den betroffenen Firmen. Aber auch die Parteien melden mehrheitlich Bedenken an. Per Ende 2010 boten in der Schweiz rund 20 solcher Sicherheitsfirmen ihre Dienste an.

Private Söldnerfirmen wie die Aegis Group sollen in der Schweiz verboten werden (Archiv) (Bild: sda)

Die Schweiz will Söldnerfirmen verbieten. Der entsprechende Gesetzesentwurf stösst jedoch auf Vorbehalte, nicht zuletzt bei den betroffenen Firmen. Aber auch die Parteien melden mehrheitlich Bedenken an. Per Ende 2010 boten in der Schweiz rund 20 solcher Sicherheitsfirmen ihre Dienste an.

Auslöser für das geplante Verbot war die britische Aegis Group, die 2010 ihren Holding-Sitz nach Basel verlegte. Aegis kontrolliert eine der weltweit grössten Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig sind.

Zwischen Oktober und Januar war Aegis auch für den Schutz der Schweizer Botschaft in Tripolis zuständig, bevor diese Aufgabe wieder in die Hände der Schweizer Armee gelegt wurde.

Ein Gebot der Neutralität

Nicht zuletzt mit Blick auf die Schweizer Neutralität soll es privaten Sicherheitsfirmen künftig verboten sein, unmittelbar an Feindseligkeiten im Rahmen eines bewaffneten Konflikts im Ausland teilzunehmen.

Diese Firmen dürfen zu solchen Zwecken in der Schweiz auch kein Sicherheitspersonal rekrutieren, ausbilden, vermitteln oder zur Verfügung stellen. Das Gesetz regelt auch den Einsatz von privaten Sicherheitsfirmen im Auftrag des Bundes.

Das Gesetz verpflichtet die Sicherheitsfirmen ferner, einen internationalen Verhaltenskodex einzuhalten. Dieser sieht unter anderem vor, dass private Sicherheitsfirmen auf Offensivhandlungen verzichten. Für verbotene Tätigkeiten sieht der schweizerische Gesetzesentwurf eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.

Regelungsbedarf unbestritten

Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf endete am Dienstag. Dass es einer gesetzlichen Regelung bedarf, ist unbestritten. Wie diese ausgestaltet wird und wie weit sie gehen soll, da gehen die Meinungen auseinander.

Für die Hauptbetroffenen ist der Entwurf in etlichen Punkten verbesserungswürdig. Dass auch ausländische Aktivitäten abseits von Krisengebieten und offenbar auch Aktivitäten ohne jeden Auslandsbezug gemeldet werden müssen, ist für den Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU) übertrieben.

Ebenfalls auf Unverständnis stösst die Pflicht, auch geplante Tätigkeiten melden zu müssen. Weiter moniert der VSSU dehnbare und unpräzise Begriffe. So sei beispielsweise unklar, ob auch Unternehmen der technischen Sicherheit unter das Gesetz fielen.

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