Die italienische Polizei hat zwei Gemälde von Paul Gauguin und Pierre Bonnard sichergestellt, die vor über vierzig Jahren in London entwendet worden sind.
Italienische Fahnder haben offenbar zwei vor Jahrzehnten gestohlene Gemälde der französischen Postimpressionisten Paul Gauguin und Pierre Bonnard sichergestellt. Die beiden Bilder sollen 1970 in London geraubt worden sein und viele Millionen Euro wert sein, hiess es.
Kulturminister Dario Franceschini stellte die sichergestellten Bilder am Mittwoch vor. Nach einer Mitteilung des Ministeriums und der Carabinieri könnten sie am 6. Juni 1970 aus einer Wohnung im Londoner Stadtviertel Regent’s Park geraubt worden sein.
Das Paul Gauguin (1848-1903) zugeschriebene Gemälde stammt von 1869 und zeigt Früchte auf einem Tisch als Stillleben mit einem kleinen Hund. Der Titel des Ölbildes von Pierre Bonnard (1867-1947) wird mit «La femme aux deux fauteuils» angegeben.
Er zeigt eine junge Frau im Garten mit zwei Sesseln. Nach den Angaben haben die für den Schutz für Kulturgüter zuständigen Carabinieri sowohl Interpol als auch die Polizei in Paris eingeschaltet, nachdem ein Ausstellungskatalog ihnen Hinweise auf einen möglichen Diebstahl gegeben hatte.
Ermittlungen waren Tüftelarbeit
Im März konnten die Fahnder die Gemälde sicherstellen und sie der Staatsanwaltschaft in Rom übergeben. Nähere Einzelheiten dazu wurden nicht mitgeteilt. Es sei eine Tüftelarbeit gewesen, erklärten die Ermittler. Zunächst hätten sie im Sommer 2013 auf zwei Fotos unter anderem die Bilder der beiden Künstler erkannt.
Erste Informationen ergaben, dass diese Werke wohl 1975 für die geringe Summe von 45’000 Lira erworben worden waren. Geklärt werden müsse unter anderem noch, wie der Verkauf abgewickelt worden sei und ob der Käufer damals in gutem Glauben die Ölbilder erworben habe.
Recherchen hatten zunächst ergeben, dass sie nicht auf einer speziellen Suchliste für Kunstwerke registriert waren. Man habe aber weiterhin auf allen Kanälen nach Herkunft und Verbleib der Werke geforscht, schliesslich mit Erfolg.