Ein US-Gericht in New York will dem ehemaligen Leiter des Privatkundengeschäfts der Bank Frey & Co. keine Sicherheitsgarantien gewähren, damit dieser sich in den USA einem Verfahren stellt. Dem Schweizer wird Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen.
Der angeklagte Ex-Manager befindet sich in der Schweiz, wird aber in den USA gesucht. In einer ungewöhnlichen Eingabe hatte er sich im November bereit erklärt, sich in den USA zu stellen, wenn er auf Kaution in Freiheit bleiben und sich während des Verfahrens in der Schweiz aufhalten könne.
Ein Richter an einem Gerichtshof in Manhattan lehnte es am Freitag aber ab, ein Kautionsverfahren in Abwesenheit durchzuführen, bevor sich der Schweizer stellt. Würde dies gewährt, könnte dies andere dazu ermuntern, sich auf ähnliche Weise der Strafverfolgung zu entziehen, stellte er fest.
Die Schweiz hat zwar ein Auslieferungsabkommen mit den USA, liefert allerdings Schweizer Bürger in Fällen von Steuerhinterziehung nicht an andere Staaten aus.
Der New Yorker Anwalt des Schweizers bezeichnete den Entscheid des Richters auf Anfrage der Nachrichtenagentur Reuters als rechtlich korrekt. Er habe allerdings gehofft, dass das Gericht eine Ausnahme mache für jemanden, der sich den Vorwürfen in aller Ernsthaftigkeit stellen wolle.
Der Banker war letztes Jahr angeklagt worden, wohlhabenden Amerikanern Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet zu haben. Er soll, als längst Verfahren gegen die UBS und die Bank Wegelin am Laufen waren, unversteuerte Kundengelder von diesen Banken zur Zürcher Bank Frey geschleust haben. Die Bank Frey hat in der Zwischenzeit ihren Betrieb eingestellt.