In der Basler Kantonsverwaltung wird nächstes Jahr ein neues Bewertungs- und Lohnsystem umgesetzt. Weil jede fünfte Stelle einer höheren Lohnklasse zugewiesen wird, steigen die Kosten – laut Regierung um höchstens 19,5 Millionen Franken. Die Gewerkschaften beklagen sich über fehlende Mitsprache und die Neueinstufungen.
Im Zuge der im Lohngesetz vorgeschriebenen Systempflege hat die Regierung am Dienstag sämtliche Stellen der Verwaltung sowie der BVB und der IWB neu positioniert. Insgesamt seien rund 3500 Funktionen knapp 13’000 Angestellten zugewiesen worden, heisst es in einer Mitteilung.
Für die Mehrheit keine Änderung
Für die Mehrheit der Kantonsangestellten ändert sich mit dem neuen System nichts: Zwei Drittel der Stellen verbleiben in der bisherigen Lohnklasse. Rund 22 Prozent werden dagegen einer höheren Lohnklasse zugewiesen.
Zwölf Prozent der Stellen werden dagegen einer tieferen Lohnklasse zugeordnet. Wer davon betroffen ist, muss indes keine Lohnkürzung gewärtigen. Der Frankenbesitzstand werde gewährleistet, heisst es im Communiqué.
Handwerker zählen zu den Verlierern
Gleichwohl übt Matthias Scheurer, Regionalsekretär der Gewerkschaft VPOD, Kritik an den Änderungen: «Es werden jene belohnt, die bereits jetzt gut gefahren.» Staatsangestellte in Führungspositionen und mit akademischem Abschluss würden profitieren, die Verlierer seien am anderen Ende des Lohnspektrums zu finden.
«Viele derjenigen, die herabgestuft werden, können nur eine Attestlehre vorweisen und arbeiten als Handwerker oder in der Administration», bemängelt Scheurer. «Das ist stossend». Er nennt ein Beispiel für die aus seiner Sicht unfairen Einschätzungen. So sind künftig Berufsberater für Studierende höher gestellt als Berater für Sozialhilfeempfänger. «Im Sozialbereich hat die Belastung enorm zugenommen, und das wird nicht gewürdigt. Stattdessen belohnt der Kanton jene, die die künftige Elite beraten.»
VPOD wie auch der Baselstädtische Angestellten-Verband kritisieren zudem die fehlende Kooperation des federführenden Finanzdepartements. Mitsprache sei unerwünscht gewesen.
Mehrkosten in Millionenhöhe
Die unmittelbaren Kosten für die Aktualisierung des 40 Jahre alten Bewertungssystem beziffert die Regierung auf maximal 19,5 Millionen Franken. Davon entfallen 7,4 Millionen Franken auf die Lehrerschaft der Volksschulen – dies vorab wegen der Umsetzung von HarmoS.
Die Mehrkosten werden bei den BVB auf 400’000 Franken und bei den IWB auf 600’000 Franken geschätzt. Bei den Gerichten wird mit der Umsetzung der Systempflege zugewartet bis zu der für 2016 geplanten Einführung des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes.
Langfristig 1,25 Prozent der Lohnsumme
Während sich die Mehrkosten durch die Höhereinreihungen sofort bemerkbar machen, entlasten die Tiefereinreihungen die Staatskasse wegen der Besitzstandwahrung erst später. Langfristig werden die Kosten für den Systemwechsel auf rund 13,4 Millionen Franken geschätzt. Dies entspricht laut Regierung 1,25 Prozent der Lohnsumme.
Umgesetzt wird die Systempflege per 1. Februar 2015. Rechnung getragen werde mit dieser dem starken Wandel von Berufen und Ausbildungen in den letzten Jahrzehnten, hält die Regierung fest. Nach ihren Angaben lassen sich Tätigkeiten und Anforderungen kaum mehr mit der Situation von vor 40 Jahren vergleichen.
Eine Anpassung des Lohngesetzes war für die Systempflege nicht nötig. An der bisherige Einteilung in 28 Lohnklassen mit 31 Stufen wird ebenso festgehalten wie am Stufenanstieg bei zunehmendem Dienstalter und am Teuerungsausgleich.