Dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) reicht die vom Nationalrat vorgeschlagene Besserstellung von Asbestopfern nicht. Er fordert den Bundesrat auf, einen runden Tisch zu installieren. Dieser soll sich noch einmal mit dem Verjährungsrecht und mit einem Entschädigungsfonds auseinandersetzen.
Die vom Nationalrat vorgeschlagene Besserstellung von Asbestopfern reicht dem Schweizerischen Gewerkschaftsverband (SGB) nicht. «Die Politik blendet künftige Asbestopfer aus», teilte der SGB am Dienstag mit. Die «Asbestkatastrophe» sei noch lange nicht ausgestanden. Wegen der vielen bevorstehenden Renovationen der vor dem Asbestverbot im Jahr 1989 erstellten Gebäude sei mit weiteren Opfern zu rechnen.
«Dies ist jedoch bis heute kaum ins politische Bewusstsein gerückt», schreiben die Gewerkschafter. Sie kritisieren die vom Nationalrat in der abgelaufenen Herbstsession erarbeitete Lösung für Asbestopfer als ungenügend.
Dieser hatte sich dafür ausgesprochen, dass Spätschäden an Menschen erst nach 20 Jahren verjähren sollen statt wie heute nach 10 Jahren. Der Bundesrat hatte eine Frist von 30 Jahren vorgeschlagen.
Der Kritik des Europäischen Gerichtshofs keine Rechnung getragen
Zu wenig, findet der SGB, und argumentiert, dass bei der Revision des Verjährungsrechts der Kritik des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keine Rechnung getragen werde.
Der Gewerkschaftsbund ruft deshalb den Bundesrat auf, die relevanten Akteure zu einem runden Tisch einzuladen, «der eine ganzheitliche Bewältigung» des Problems ausarbeiten soll. Neben einem neuen Verjährungsrecht und einem Entschädigungsfonds für Asbestopfer soll eine neue Risikoverteilung unter den Branchen und die Verstärkung der Präventionsmassnahmen diskutiert werden.