Der US-Fahrdienstvermittler Uber tritt laut der Gewerkschaft Unia in der Schweiz als Arbeitgeber auf. Auf der Grundlage eines arbeitsrechtlichen Gutachtens fordert Unia die Behörden auf, griffige Massnahmen zum Arbeitnehmerschutz in der digitalen Ökonomie zu schaffen.
Der US-Fahrdienstvermittler Uber sorgt weltweit und auch in der Schweiz bei Gewerkschaften und Taxifahrern regelmässig für rote Köpfe. Uber vermittelt über eine Smartphone-App Transportaufträge zwischen Kunden und Fahrern. Uber anerkennt die Fahrer aber nicht als Arbeitnehmende und bezahlt keine Sozialversicherungsleistungen.
Für der Gewerkschaft Unia schafft Uber damit ein System der Scheinselbständigkeit, das zu massivem Preisdruck im Taxigewerbe führt, wie Gewerkschaftsvertreter am Montag vor der Presse in Bern erklärten.
Das wichtigste Kriterium zur Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag besteht, liegt im Vorliegen eines persönlichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Unterordnungsverhältnisses. Indizien für ein Anstellungsverhältnis sind dabei unter anderem, dass Uber-Fahrer gegenüber ihren Fahrgästen nicht in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handeln und die Tarife vorgegeben sind. Ausserdem tragen die Fahrer kein Unternehmerrisiko und unterliegen umfangreichen Weisungen zur Auftragserfüllung.
Professor Kurt Pärli von der Universität Basel stellte in seinem von der Gewerkschaft in Auftrag gegebenen Gutachten fest, dass im Endergebnis die Uber-Fahrer Arbeitnehmer seien. Daher falle ihre Tätigkeit unter das Arbeitsgesetz und auch die Chauffeur-Verordnung komme zur Anwendung. Uber schulde daher gegenüber den schweizerischen AHV-Behörden sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge.
Laut Unia stehen besonders die kantonalen Strassenverkehrsämter in der Pflicht, da sie für den Vollzug der Arbeits- und Ruhezeitverordnung für Chauffeure zuständig sind.