Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds fordern eine Erhöhung der AHV-Renten um linear 10 Prozent. Sie beschlossen am Freitag einstimmig, die Volksinitiative „AHVplus“ zu lancieren. Die Delegierten hatten die Wahl zwischen verschiedenen Modellen.
Durchgesetzt hat sich schliesslich die vom SGB-Vorstand favorisierte Variante mit einer Erhöhung der AHV-Renten um linear 10 Prozent. Dies entspreche einem „spürbaren Zustupf“ von monatlich 116 bis 232 Franken, wie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) nach der Delegiertenversammlung am Freitag mitteilte.
Frauen würden stark profitieren
Bei einer vollen Ehepaarrente würde der Zuschlag 348 Franken betragen. Ein Blick auf die heutige Rentenverteilung zeige, dass Frauen – insbesondere Alleinerziehende – stark von der Erhöhung profitieren würden.
Bei einem Ja zur Initiative entstünden gemäss SGB Kosten von 3,6 Milliarden Franken. Zur Finanzierung dieses Betrags macht die Initiative keine Vorgaben. In den Augen des SGB kommen als Finanzierungsquelle zum Beispiel die Erträge aus einer nationalen Erbschaftssteuer in Frage.
Allerdings muss eine solche Steuer noch von Volk und Ständen bewilligt werden. Eine Volksinitiative für deren Einführung lancierten EVP, Grüne, SP und SGB im Jahr 2011; die Sammelfrist dauert bis zum 16. Februar. Die geforderte Erbschaftsbesteuerung brächte für die AHV Einnahmen von rund 2 Milliarden Franken pro Jahr.
Lancierung im Frühling geplant
Ausgedrückt in Lohnprozenten entsprechen die Kosten für „AHVplus“ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0,55 zusätzlichen Lohnprozenten. Für den SGB ist ein höherer Abzug vertretbar: Die Lohnbeiträge für die AHV seien seit 1975 nicht mehr erhöht worden.
Bei einem Bruttolohn von 54’000 Franken im Jahr wurde der Lohnabzug für die AHV um jährlich 297 Franken erhöht, bei einem Jahreslohn von 80’000 Franken brutto wären es 440 Franken. Diesen Aufschlägen stehe eine um jährlich über 2000 respektive fast 2800 Franken höhere Rente gegenüber, argumentiert der SGB.
Der SGB will nun zunächst den Wortlaut des Volksbegehrens formulieren und bei der Bundeskanzlei eine Vorprüfung einleiten. Die notwendigen 100’000 Unterschriften will er innert kurzer Zeit sammeln: Der Gewerkschaftsbund will die Initiative im Frühjahr 2013 lancieren und im Sommer die Unterschriften einreichen.
Sein Begehren begründet der SGB auch mit der Verfassung. Diese schreibe vor, dass die Renten von AHV und Pensionskasse zusammen die „Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise“ erlauben müssten. Dieses Ziel bleibe für viele Menschen unerreicht, selbst mit Renten aus der ersten und der zweiten Säule.