Um die Veröffentlichung des Expertenberichts über die von Christoph Mörgeli betreuten Dissertationen ist ein Gezerre im Gang. Die Universität Zürich will ihn geheim halten, die Rekurskommission entschied für Veröffentlichung. Als Nächstes ist das Verwaltungsgericht am Zug.
Laut Rekurskommission (Reko) gebe es keinen Grund, die Namen der Experten und den Inhalt des Berichts nicht zu nennen, sagte Mörgeli am Donnerstag auf Anfrage der sda zu einem Bericht im «Tages-Anzeiger» («TA»).
Mit der Veröffentlichung der Namen sei er sehr einverstanden, erklärte der SVP-Nationalrat und Titularprofessor. Man müsse ja wissen, wer einer Kommission angehöre. Nicht einverstanden sei er dagegen mit der Publikation des Inhalts.
Dabei gehe es ihm um den Schutz der Doktoranden: Auch wenn deren Namen eingeschwärzt wären, liesse sich aus dem Inhalt der Arbeiten auf die Identität des jeweiligen Verfassers schliessen.
«Nicht korrekt»
Sein Anwalt und er seien im weiteren «dezidiert der Meinung», der Bericht sei nicht nach den korrekten Vorgaben einer Evaluation erstellt worden, er basiere auf «völlig willkürlichen Kriterien». Und – eine zentrale Kritik Mörgelis – «ich wurde nicht angehört».
Diese Anhörung hätte nämlich unter anderem ergeben, dass unter dem Druck des neuen Leiters des medizinhistorischen Instituts, Flurin Condrau, elf Arbeiten innert einem halben Jahr abgeschlossen werden mussten. Da könne selbstverständlich kein «Summa cum laude» herauskommen. Aber die Experten hätten bekanntlich auch keine der Arbeiten als ungenügend qualifiziert.
Mörgeli zieht den Beschluss der Rekurskommission nun ans kantonale Verwaltungsgericht weiter. Ob die Uni dies ebenfalls tut, ist noch unklar. Sie hatte entschieden, den Bericht nicht offenzulegen.
Verlangt wird die Publikation vom «TA» und von der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF. Als Folge von deren Bericht über angeblich mangelhafte Betreuung der Doktoranden durch Mörgeli wurde die internationale Expertenkommission eingesetzt.