Glarnerinnen und Glarner stimmen an der nächsten Landsgemeinde im Mai kommenden Jahres definitiv über ein Burka-Verbot auf dem Gebiet des Gebirgskantons ab. Die Regierung empfiehlt die Ablehnung des Verhüllungsverbotes.
Das Burka-Verbot initiiert hat ein Stimmbürger im September 2015 mit einem Memorialsantrag, wie die Glanrer Regierung am Dienstag mitteilte. Das Begehren, das in dieser Form in den Landsgemeindekantonen Appenzell Innerrhoden und Glarus in den politischen Prozess eingebracht werden kann, verlangt, dass niemand sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen darf, die allgemein zugänglich sind.
Bevor das Glarner Stimmvolk über das Burka-Verbot entscheidet, ist das 60-köpfige Parlament, der Landrat, am Zug. Die Regierung beantragt dem Kantonsparlament, den Memorialsantrag der Landsgemeinde zur Ablehnung zu empfehlen. Sie begründet ihre Haltung im Wesentlichen damit, dass die Debatte über das Thema nicht abgeschlossen, sondern im vollen Gange sei.
Keine Dringlichkeit
Der Regierungsrat erachtet es eigenen Angaben zufolge deshalb als sinnvoll, die Debatte weiter zu verfolgen und den Ausgang einer sich abzeichnenden eidgenössischen Volksabstimmung abzuwarten. Die Regierung argumentiert, die aktuelle Situation im Kanton Glarus verlange kein schnelles Handeln, sondern Augenmass, zumal sich bis anhin praktisch keine Trägerinnen religiös bedingter Gesichtsschleier im öffentlichen Raum bewegten.
Der Glarner Landrat hatte den Memorialsantrag letzten Dezember mit elf Stimmen der SVP für erheblich erklärt. Der Rat beauftragte damit die Regierung, eine Vorlage für ein Verhüllungsverbot zur Behandlung an der Landsgemeinde auszuarbeiten.
Der Glarner Memorialsantrag orientiert sich am Text einer Volksinitiative, die vom Tessiner Stimmvolk im September 2013 mit einem Ja-Anteil von 65,5 Prozent angenommen wurde. In Kraft gesetzt wurde das Tessiner «Anti-Burka-Gesetz» per 1. Juli dieses Jahres.