Die Walliser Weine sollen besser zurückverfolgt werden können. Die Walliser Kantonsregierung will damit die Glaubwürdigkeit und das Image der Walliser AOC-Weine verbessern.
Die Änderungen entsprechen den Empfehlungen des Bundesamtes für Landwirtschaft nach einer Gesamtanalyse der Weinkontrollsysteme in der Schweiz, wie die Walliser Staatskanzlei am Dienstag mitteilte.
Sie betreffen namentlich die Übereinstimmung mit der Realität vor Ort, den Produktionsrechten, den Einkellerungsdeklarationen und der Buchhaltung der Kellerei sowie den Informationsaustausch unter den Kontrollämtern. Konkret soll ein System mit Produktionsrechten für jede Rebsorte eingerichtet werden, der Informationsaustausch unter den kantonalen und schweizerischen Kontrollinstanzen optimiert werden und die Weinlese im Internet zurück verfolgt werden können. Dafür wurde der Begriff «e-vendange» («e-Weinlese») geschaffen.
Die Änderungen sind in der Verordnung über den Rebbau und den Wein geregelt. Sie treten am 1. Januar 2017 in Kraft. Ziel ist es laut den Walliser Regierungsmitgliedern Jean-Michel Cina (CVP) und Esther Waeber-Kalbermatten (SP), das Kontrollsystem zu verbessern und so das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten stärken.
Die Änderungen seien zudem Teil der Ausführung des Bundesrechtes hin zu einem europakompatiblen AOP/IGP-System für Weine. Die Öffnung der aktuellen AOC (Appellation d’Origine Contrôlée) für derzeit verbotene önologische Praktiken werde auf nationaler Ebene diskutiert. Das AOC-Schutzsiegel bedeutet auf deutsch übersetzt kontrollierte Herkunftsbezeichnung, und wird vor allem für Weine und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse verwendet.
Ausserdem gibt es die Qualitätszeichen AOP (Appellation d’Origine Protégée) und IGP (Indication Géographique Protégée), die traditionellen Erzeugnissen mit regionaler Verwurzelung vorbehalten sind. Beispiele für Walliser Produkte mit diesen Ursprungs-Etiketten sind die Abricotine AOP, der Munder Safran AOP oder das Walliser Trockenfleisch IGP.