Gleiche Lärmrechte für die ganze Innenstadt

Wie, wie lange und wo genau? Der Grosse Rat will, dass Lärmgrenzen in der Innenstadt einheitlich geregelt werden.

Wohnstrasse mit Gastrobetrieben oder umgekehrt? Die Petitionskommission stellt sich hinter die lärmgeplagten Bewohner der Rheingasse.

(Bild: Basile Bornand)

Wie, wie lange und wo genau? Der Grosse Rat will, dass Lärmgrenzen in der Innenstadt einheitlich geregelt werden.

In der ganzen Basler Innerstadt soll künftig die Lärmempfindlichkeitsstufe (LES) III gelten, nicht mehr teilweise die für Wohngebiete gedachte strengere LES II. Der Grosse Rat hat am Donnerstag eine entsprechende FDP-Motion klar als Auftrag an die Regierung überwiesen.

Der Vorstoss kritisiert die Lärmempfindlichkeits-Parzellierung als zu kleinteilig, was nicht mehr zur aktuellen Nutzung passe. Boulevardbeizen müssen in der reinen Wohnzonen-Stufe II um 22 Uhr schliessen, in der Stufe III dürfen sie bis um 23 Uhr offen sein. Die Motion zielt auf die Innenstadt in Gross- und Kleinbasel.

Hinter dem Vorstoss scharten sich neben der FDP auch die SP und Teile der LDP. Die SP wies auf Absurditäten hin wie unterschiedliche Beizenöffnungszeiten je nach Strassenseite. In der LES II seien zudem Gastro-Investitionen nicht geschützt, weil ein neu dazu ziehender Anwohner im Streitfall Vorrang habe.

Regierung am Zug

Ein Liberaler beschwichtigte, mit der LES-Vereinheitlichung ändere gar nicht so viel. Die Festmeile öffne in der nächtlichen Realität vielmehr dann, wenn etwa die Buvetten schliessen und Jugendliche auf Allmend Parties feiern. Ein anderer Liberaler sah hingegen keinen Handlungsbedarf; im Konfliktfall müsse man miteinander reden.

Gegen die Lärm-Liberalisierung sprach sich die CVP aus mit der Warnung von einer «Rheingassierung» der Innenstadt. Anders als in anderen Städten lebten in Basel im mittelalterlichen Zentrum tausende Menschen, die gerne schlafen möchten. Für letztere setzte sich auch die SVP ein.

Der Grosse Rat beschloss schliesslich mit 36 gegen 50 Stimmen, die Motion nicht zum Anzug abzuschwächen. Er überwies diese dann mit 50 gegen 25 Stimmen bei 13 Enthaltungen als Auftrag an die Exekutive. Diese muss damit nun eine Gesetzesänderung ausarbeiten und dem Parlament vorlegen.

Lautsprecher-Verbot fällt

Wer auf Allmend mit Lautsprechern Musik hört, riskiert eine Busse. Das soll sich künftig ändern. Der Grosse Rat überwies am Donnerstag mit mit 55 gegen 26 Stimmen zum zweiten Mal eine Motion Christian C. Moesch (FDP, Kulturstadt Jetzt) an die Regierung. Die Motion verlangt eine Aufhebung des Verbots. Der Regierungsrat muss die polizeiliche Vorschrift aus dem Jahr 1978 nun korrigieren. (ydu)

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