Martin Bäumle, Zürcher Nationalrat und GLP-Präsident, muss vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich wirft ihm eine «Verletzung des Amtsgeheimnisses» vor. Bäumle gab als Stadtrat von Dübendorf heikle Daten an einen Journalisten weiter.
Der Vorfall, für den sich Martin Bäumle vor dem Bezirksgericht Uster verantworten muss, geht auf das Jahr 2011 zurück. Er überliess in seiner Funktion als Dübendorfer Stadtrat einem Redaktor des «Anzeiger von Uster» Kopien von Betreibungsregister-Auszügen.
Der Journalist recherchierte über ein umstrittenes Bauprojekt, dass ein 114 Meter hohes Hochhaus vorsah. Die Auszüge zeigten, dass die Baufirma, die den privaten Gestaltungsplan eingereicht hatte, Betreibungen in Millionenhöhe offen hatte.
Prompt wurde die schlechte Bonität der Grundeigentümerin publik und die Dübendorfer Stimmbevölkerung lehnte ein paar Tage später den privaten Gestaltungsplan an der Urne ab. Zur Volksabstimmung war es gekommen, da unter anderem die GLP das Referendum ergriffen hatte.
Amtsgeheimnis verletzt
Der zuständige Staatsanwalt sieht im Vorgehen Bäumles eine «Verletzung des Amtsgeheimnisses», wie es in der Anklageschrift heisst, die der sda vorliegt und über die am Freitag auch der «Zürcher Oberländer» berichtete.
Bäumle habe gewusst, dass ihm die Informationen in seiner amtlichen Stellung zugetragen worden seien. «Die Unterlagen beinhalteten Vorgänge, die nicht öffentlich waren und dem Amtsgeheimnis unterstanden.» Zudem sei die Privatsphäre der Firma tangiert worden.
Prozess am 22. Juni
Laut Staatsanwalt hat der Politiker um «den geheimen, der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglichen Charakter dieser Information» gewusst. Trotzdem habe er die Unterlagen wissentlich und willentlich einem Aussenstehenden überlassen.
Da es sich dabei um einen Journalisten handelte, habe Bäumle damit gerechnet respektive darauf gebaut, dass die Unterlagen medial aufbereitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht würden. Wie Bäumle bestraft werden soll, ist offen. Der Staatsanwalt wird seine Anträge erst an der Hauptverhandlung vom 22. Juni stellen.
Martin Bäumle wies gegenüber der Nachrichtenagentur sda ausdrücklich darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft ein erstes Verfahren einstellte. Erst auf eine Beschwerde hin musste sie auf Geheiss des Obergerichts Anklage erheben.