Gnadengesuch des ältesten Gefangenen der Schweiz abgelehnt

Der Genfer Grosse Rat hat am Donnerstag das Gnadengesuch des ältesten Gefangenen der Schweiz abgelehnt. Der 89-Jährige war 2010 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden wegen Vergewaltigung seiner Adoptivtochter.

Der 89-Jährige bleibt in Haft (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Genfer Grosse Rat hat am Donnerstag das Gnadengesuch des ältesten Gefangenen der Schweiz abgelehnt. Der 89-Jährige war 2010 zu zehn Jahren Haft verurteilt worden wegen Vergewaltigung seiner Adoptivtochter.

Der Mann leidet an Prostatakrebs und ist dement. Seine Strafe sitzt er in der Gefängnisabteilung des Genfer Universitätsspitals ab, wo er derzeit palliativ betreut wird. Der Grosse Rat folgte seiner ad-hoc-Kommission, die das Verschulden des Gefangenen als schlimm beurteilte.

Schon im April 2012 hatte das Genfer Kantonsparlament eine Begnadigung des Mannes abgelehnt. Der Senior hatte zudem ein Gesuch um Haftunterbrechung gestellt.

Dass Straf- und Massnahmenvollzugsgericht befürwortete dieses. Der Entscheid wurde jedoch von der Beschwerdekammer in Strafsachen annulliert. Der Fall liegt nun beim Bundesgericht.

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