Google ist in einem viel beachteten Kartellverfahren in den USA mit einem blauem Auge davongekommen. Eine Wettbewerbsklage mit möglichen massiven Auflagen war der Alptraum von Google. Jedoch hatte sich bereits abgezeichnet, dass es nicht dazu kommen würde.
Zwar muss der Internetkonzern im Rahmen einer Übereinkunft mit der Wettbewerbsbehörde seinen Konkurrenten den Zugriff auf grundlegende Smartphone- und Tablet-Technologien seiner Tochter Motorola gewähren.
Zudem sollen Werbetreibende mehr Freiheiten bei ihren Online-Kampagnen bekommen. Doch den schwerwiegendsten Vorwurf, Google habe andere Websites bei der Internetsuche zugunsten eigener Dienste benachteiligt, liessen die Wettbewerbshüter fallen.
„Die von Google gemachten Zugeständnisse stellen sicher, dass Konsumenten weiterhin die Vorteile eines Wettbewerbs im Online- und Mobilfunkmarkt geniessen können“, erklärte der Chef der Wettbewerbsbehörde, Jon Leibowitz, am Donnerstag in Washington.
Google-Chefjurist David Drummond schrieb im Firmenblog, die Einstellung des Wettbewerbsverfahrens lasse nur einen Schluss zu: „Googles Dienste sind gut für die Nutzer und gut für den Wettbewerb.“
Noch offen ist jedoch der Ausgang eines ähnlichen Verfahrens vor der EU-Kommission als oberstem europäischen Kartellwächter. Auch hier steht der Vorwurf im Raum, Google habe in seiner führenden Internet-Suchmaschine Konkurrenten benachteiligt.